aufhebungsvertrag? erbe?
aufhebungsvertrag von 2001.....Hallo guten Tag,,,meine Frage ist folgende ,,,,wir sind drei kinder und meine schwester erbt das Haus meiner Eltern und kümmert sich um meine Eltern.....dafür haben meine eltern lebenslanges wohnrecht.Mein bruder und Ich haben dafür eine Verzichtserklärung unterschrieben und haben beide 15000 euro bekommen als abfindung,im vertrag steht das wie auf sonst alles verzichten...ausgenommen Vermögen das später noch da ist.seit jahren allerdings steckt mein Vater sein privates vermögen zusätzlich alles ins Haus was so ansteht von neuer terasse bis neuer küche und so weiter...im laufe der letzten jahre bestimmt mehr als 50000 euro...das sind ja dinge die eigentlich meine schwester selber zahlen müsste aber mein vater finanziert es allein...habe Ich irgendwelche möglichkeiten dagegen vorzugehen??denn es ist schon sehr ungerecht da ich den aufhebungsvertrag bzw verzichtserklärung nur deswegen unterschrieben habe damit meine Eltern ein lebenslanges wohnrecht haben....danke für Ihre antwort
4 Antworten
habe Ich irgendwelche möglichkeiten dagegen vorzugehen?
Nein. Es darf dir gleichgültig sein, ob der Schenker sein privates Vermögen in das Haus steckt, in dem er Wohnungsrecht genießt oder als Bargeld hinterliesse: In beiden Fällen sind deine Schwester und du von der gesetzl. Erbfolge dieses Nachlassvermögens ausgeschlossen.
Nur für den Fall, das er zusätzliches Vermögen erwirbt, etwa durch unbekannte Erbschaft oder Lottogewinn, ist eine Nachzahlung zur Pflichttreilsqoute bestimmt.
Ich wage zu bezweifeln, das euer Vater diese Verzichtsvereinbarung einvernehmlich widerruft.
G imager761
Nein, du hast keine Möglichkeiten! Dein Vater kann mit seinem Geld machen, was immer er will! Du hättest dir das überlegen sollen, bevor du eine Verzichtserklärung unterschrieben hast.
Nein du hast Pech gehabt.
Deine Eltern hätten das Haus auch so deiner Schwester schenken können ohne dir was zu geben. Nach 10 Jahren hättest du bei solch einer Schenkung auch keine Ansprüche mehr auf das Haus. Also seih froh, dass du wenigstens etwas bekommen hast.
Das ist falsch: Nicht ein Wohnrecht, nur ein Nießbrauchrecht setzt den Vollzug der Schenkung mit der Rechtsfolge aus, das die Abschmelzung i. S. d. § 2325 III BGB erst mit Tod des Schenkers zu laufen begänne. Ein eingeräumtes Wohnrecht schmälert sogar den Schenkungswert um fiktive Jahresmieteinnahmen mal stat. Lebenserwartung der Schenker. Im Übrigen wird ein notarieller Erbverzicht meist mit einem Pflichtteilsverzicht und daher Ausschluss eines Ergänzungsanspruchs erklärt. Hier mit der Maßgabe, das kein zusätzliches Vermögen erworben würde, etwa durch unbekannte Erbschaft oder Lotteriegewinn.
habe Ich irgendwelche möglichkeiten dagegen vorzugehen?
Ein Ansatzpunkt wäre der §2287 BGB. Sinnvollerweise sollten sie aber die Frage den Notar stellen, bei dem der Vertrag gemacht wurde.
Doch, das hätte her und zwar aus dem Grund, dass die Eltern ein Wohnrecht haben. Da beginnt die 10-Jahresfrist erst später zu laufen.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/schenkung-10-jahre.html