Aufhebungsvertrag bei volle Erwerbsminderungsrente?

3 Antworten

Grundsätzlich kannst du jederzeit einen Aufhebungsvertrag verhandeln. Der Dreh und Angelpunkt von Verhandlungen bleibt immer die Frage um welche Konditionen es geht. Einen Aufhebungsvertrag ohne jegliche Verpflichtungen seitens des Arbeitgebers wird dieser natürlich immer begrüßen. In dem Augenblick, in dem es darum geht auch eine Abfindung oder andere Konditionen zu vereinbaren, wird der Arbeitgeber sich nur darauf einlassen, wenn er selbst etwas davon hat. Damit meine ich, dass ein Arbeitgeber in der Regel nur eine Abfindung zahlt, wenn er sich die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden erkaufen möchte und der kaufen muss.

Insbesondere eine zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente führt zu keiner Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Möglicherweise wäre es daher durchaus interessant für den Arbeitgeber eine Vereinbarung zu treffen. Dabei darf natürlich nicht dem Arbeitgeber das Gefühl gegeben werden, dass der Arbeitnehmer selbst unbedingt gehen will.

Gegenfrage: was erhoffst Du Dir durch einen Aufhebungsvertrag? Eine Abfindung?

Sorry aber unter den gegebenen Voraussetzungen halte ich eine Abfindung für eher unwahrscheinlich. Dein Arbeitgeber muss doch nur abwarten. Eine zusätzliches Dankeschön, in Form einer Abfindung für langjährig geleistete Dienste, kannst Du nicht erwarten.

Du hast schon auf Deine vorangegangenen Fragen Antworten erhalten, die Deine Frage nach einer Abfindung absolut ausreichend beantworten.

Vertriebler61 
Fragesteller
 13.03.2018, 15:11

Ich hoffe dabei einen Aufhebungsvertrag wobei beide Parteien keine vor und Nachteile haben.
Ich könnte meine Arbeit mit dem Intergrationsamt mit einer Stufenweise Eingliederung  wieder aufnehmen, nur keiner weist ob es langfristig gut geht. Es ist nicht gesund für den Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer, um das zu verhindern ist es doch in Vorfeld zu einigen.

wilees  13.03.2018, 15:18
@Vertriebler61

Ich sehe das gezwungenermaßen pragmatisch - Dein Arbeitgeber muss Dir nach mehr als 2 Jahren Deinen vorherigen Job nicht zurückgeben - er kann abwarten, inwieweit Du leistungsfähig bist.

Würde ich nicht machen. Was man hat, dass hat man. Außerdem bekommst du dann eine Alg1 Sperre solltest du nach deiner Erwerbsminderungsrente wieder Arbeitsfähig sein