Aufhebungsvertrag -BU Versicherung?

7 Antworten

Einen Aufhebungsvertrag sieht das VVG nicht vor.

Wenn der Vertragsschluss noch keine 30 Tage zurück liegt, kann der Vertrag widerrufen werden (§ 152, Abs. 1 VVG).

Ansonsten kann er ordentlich gekündigt werden. Geld zurück gibt es keins, es sei denn als Überschussverwendung wurde Fondsanlage oder verzinsliche Ansammlung statt Beitragsverrechnung gewährt, dann kann es ein geringes Guthaben geben, dass ausgezahlt wird (Achtung: ggf. Freistellungsauftrag zuteilen, da sonst Kapitalertragssteuer anfallen könnte! --> §§ 20, 32d EStG).

Wenn kein Vertrauen in den Vermittler/Makler besteht, kann auch ein anderer Makler den Vertrag in seinen Bestand übernehmen und dich betreuen. Wenn der Vertrag an sich gut ist, wäre das zu bevorzugen gegenüber einem Neuabschluss mit neuen Gesundheitsfragen.

Wenn der Vertragsschluss noch keine 30 Tage zurück liegt, kann der Vertrag widerrufen werden (§ 152, Abs. 1 VVG).

Richtig.... darüber hinaus gilt aber auch das BGB

daher sind §142, §119, §120, und §123 alle BGB an dieser Stelle nicht ausser Kraft gesetzt sofern sie nicht durch das VVG verschärft sind und daraus lassen sich manchmal auch in unsererm Geschäftsfeld Gründe für eine Aufhebung nach Ablauf der Rücktrittsfrist finden.

Hab nun ein weiteres Problem in dieser sache entdeckt... und zwar sind die Gesundheitsfragen nicht ganz korrekt beantwortet worden.eine frage zur psyche wie Depression etc hatte ich verneint obwohl ich vor nem jahr noch bei nem Therapeuten war. bei der anderen frage hat der vermittler mal wieder mist gebaut, denn da war die Frage mit Allergien und diese habe ich bejaht und sogar erwähnt dass ich zu dem Zeitpunkt ne hyposensibilisierung angefangen hatte, in den Unterlagen steht aber zu letzt aufgetreten 2011, aber damit meinte ich dass es dort angefangen hat. Das weiß ich noch ganz sicher, kann ich das vllt iwie zu meinem Vorteil nutzen?  kann auch ärztliche Unterlagen bzgl. Der hyposensibilisierung besorgen. Das mit der psyche hatte ich falsch angegeben, da sein Bruder als azubi dort mitsaß und ich dies aus scham verneint habe

Aufhebung bedeutet, ab wirksam werden der Aufhebung gibt es keine neuen gegenseitigen Rechtsansprüche mehr. Anders gesagt, eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen.....
Sollte die Aufhebung von Beginn an wirksam sein, erhält jeder der Vertragspartner seine Leistungen vollständig zurück als hätte es diesen Vertrag nie gegeben. Auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Aufhebung können sich die Vertragsparteien einigen.

Wohl nicht, denn Du warst ja versichert und wenn ein Leistungsanspruchsfall eingetreten wäre, so hätte die Versicherung Leistung erbringen müssen.

Klingt einleuchtend, allerdings ist es in diesem fall so, dass ich aufgrund einer Falschaussage des maklers den Widerruf zu spät abgegeben habe.Zudemh hat der makler das Schreiben verbummelt und erst im Februar dort eingereicht, die meinten dass da Widerruf vom Ursprungsdatum zu spät war. Allerdings war die Willenserklärung von mir früher da dass ich das nicht mehr haben will,könnte man dann nicht zumindest von diesem Zeitpunkt aus die Beiträge erstatten?

Wenn Du dem Makler das Mandat entziehen möchtest ist das jederzeit auch einseitig möglich. Dazu reicht eine formlose einseitige Willenserklärung. :

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit entziehe ich Ihnen mit sofortiger Wirkung / zum **.**.****, das erteilte Maklermandat und verbiete Ihnen ab TERMIN Rechtsgeschäfte in meinem Namen einzugehen, aufzulösen oder zu verändern.
Datum
EIGENHÄNDIG Unterschreiben

Per Fax oder Einschreiben mit Rückschein

Einen Vertreter der ERGO als "Makler" zu betiteln beleidigt den  ganzen ehrenwerten Berufsstand...  ;-)

@FreierBerater

Einen Vertreter der ERGO als "Makler" zu betiteln beleidigt den  ganzen ehrenwerten Berufsstand...  ;-)

Oh... ich habe bei der Ergo.... damals noch bei der Hamburg-Mannheimer meine Ausbildung gemacht und meine Kunden gut betreut.

Die Ausbildung (in der Stammorganisation / Agenturvertrieb) war vorbildlich und fundamental sehr eingehend und überdurchschnittlich viele Kunden sind mir bis heute treu.


Im überigen hatte die Fragestellerin / -steller in der Frage geschrieben, dass er/sie kein Vertrauen mehr zum Makler hat