Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung bei Zeitlicher Geschwindigkeitsbegrenzung?

5 Antworten

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind Streckenverbote und gelten so lange, bis auf der Strecke eine neue Regelung bezüglich der Geschwindigkeit greift.

Die 80 km/h sind nur innerhalb des genannten Zeitraumes eine neue Regelung. Das heißt, außerhalb des Zeitraumes ist es keine neue Regelung mit der Folge, dass die zuvor bestehende Regelung (hier 100 km/h) weiter Bestand hat.

Während der Zeit, darfst du nur 80 fahren. 
Baustellenschilder werden oft vergessen. Auf der A1 Richtung Bremen, stand ein Baustellenschild 2,5 Jahre.
Für die Geschwindigkeitsmessung hatte die Polizei ein Stück aus der Leitplanke schneiden lassen, deshalb ist das zur Gerichtsverhandlung gekommen, weil die Leitplanken nicht beschädigt sein dürfen. Auch nicht für Geschwindigkeitsmessungen.
Ich rate dir dies dem Straßenbauamt per Mail mitzuteilen.

Mit Gruß

Durch eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung (egal, wie die weiter ausgestaltet ist) wird automatisch jede vorhergehende Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.

Also: ab dem 80er-Schild gilt die 100 auf jeden Fall nicht mehr.

Innerhalb des genannten Zeitraums gilt dann also 80, außerhalb der Zeit nichts.

Die beiden Schilder bestehen unabhängig voneinander. Ein 80 km/h Schild für eine bestimmte Uhrzeit hebt ein 100 km/h Schild nicht auf.

Das hebt das wohl auf.  Ortsumgehung Cloppenburg wegen Lärm.

Doch, eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung (egal, wie die weiter ausgestaltet ist) hebt automatisch jede vorhergehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf.

@claushilbig

Das kann so nicht sein. Ich kenne zum Beispiel eine Strecke vor Ort, da kommen abwechselnd 80 bei Nacht und 120 bei Tag Schilder. Es macht doch gar keinen Sinn, wenn die 80 bei Nacht dann die 120 Schilder aufheben würden.

@AnglerAut

Ist das eine Autobahn oder eine Landstraße?

Wenn ich Deine Beschreibung richtig verstehe, wäre diese Ausschilderung auf einer Autobahn ziemlicher Blödsinn ...

Diese Schilder müssten dort immer gleichzeitig stehen, sonst gilt m. E. tatsächlich

  • in einem Abschnitt 80 nur bei Nacht, aber tagsüber unbegrenzt, und
  • im nächsten Abschnitt 120 tagsüber, nachts aber unbegrenzt.

Wenn es sich aber um eine Landstraße (keine Autobahn) handelt, hätte ich an Stelle von "unbegrenzt"  jeweils "100 km/h" schreiben müssen, und dann wäre das durchaus sinnvoll!

Das ergäbe nämlich nachts eine "Standard-Geschwindigkeit" von 100 mit einer Einschränkung auf 80 in einigen "besonders geschützten Bereichen". Tagsüber wären in allen Bereichen jeweils 20 km/h mehr zulässig (also "Standard" 120 und in den "geschützten Bereichen" 100).

@claushilbig

Es handelt sich um eine Autobahn auf einer Strecke von etwa 10 km. Die Schilder sind wie beschrieben angeordnet und an keiner Stelle gleichzeitig.

.... doch doch, denn die 100 wurden ja nicht aufgehoben.