Aufhebung Beschäftigungsverbot: Darf der AG mir Urlaub abziehen?
Hallo zusammen,
ich erhielt von meiner Frauenärztin ein vorläufiges BV, da mein AG meinen Arbeitsplatz am Empfang nicht mit einem Stuhl ausstatten wollte.
Einen Tag später erhielt ich von der Beauftragten für Mutterschutz vom Regierungspräsidium per Telefon die Aussage, ich könne wieder arbeiten gehen, da mein Arbeitsplatz schwangerengerecht wäre. (Ist er nicht, aber das ist ein anderes Thema.) All das hätte sie auch mit der Personalsachbearbeiterin des Hotels, in dem ich arbeite, besprochen.
Weil ich mich noch nicht in der Lage fühlte, wieder arbeiten zu gehen, brachte ich deshalb eine Krankmeldung für die restliche Woche. Daraufhin schrieb mir die Personalsachbearbeiterin, dass ich bis zur Aufhebung des Beschäftigungsverbotes keine Krankmeldung bräuchte. (E-Mails alle zum Nachweis gespeichert).
Deshalb brachte ich für die darauffolgende Woche keine Krankmeldung. Mittwochs schrieb ich dann eine Mail, und wollte wissen, ob es denn schon Neuigkeiten gäbe bezüglich der Aufhebung. Daraufhin teilte mir die Personalsachbearbeiterin per Mail mit, dass es wohl nichts schriftlichem Bedarf und das Beschäftigungsverbot hiermit aufgehoben wäre.
Weil ich von Montag-Mittwoch dann keine Krankmeldung vorlegen konnte, haben die mir nun einfach Urlaub eingetragen, mit der Aussage, ich hätte von der Aufhebung bereits am 20.05. gewusst und somit in diesem Zeitraum unentschuldigt gefehlt.
Ich bin mir nicht sicher, ob das so richtig ist. Schließlich erhielt ich die Information, dass die Bearbeiterin dieselben Informationen wie ich erhielt und daraufhin das Schreiben der Sachbearbeiterin, dass ich bis zur Aufhebung keine Krankmeldung bräuchte. Wieso muss denn ICH wissen, dass es dazu nichts schriftliches Bedarf? Bin ich die, die im Personalwesen arbeitet, oder die Kollegin? Jetzt wird mir der Urlaub abgezogen, obwohl ich nur keine Krankmeldung vorlegte, wegen ihrer falschen Aussage über die nicht-Benötigung der Krankmeldung.
Wenn ich im recht bin, wie kann ich das am Besten formulieren, damit ich nicht schon wieder zum Anwalt (wegen 3 Urlaubstagen) rennen muss, nachdem ich schon eine Rennerei und einen Kostenaufwand hatte, weil sie versucht hatten, mich zu kündigen...
Wäre schön, wenn sich da jemand etwas auskennt. Möchte die ganzen Demütigungen nicht auf mir sitzen lassen, auch wenn es jetzt nur um drei Tage Urlaub geht.
Danke schon mal.
3 Antworten
An Deiner Stelle würde ich dem AG einen Brief schreiben, darauf hinweisen, dass Dir der Termin der Aufhebung des Beschäftigungsverbots nicht mitgeteilt wurde und Du erst auf wiederholte Nachfrage erfahren hast, dass es kein Beschäftigungsverbot mehr gibt und dass Du das mit den Mails auch belegen kannst.
Du kannst ihm dann noch schreiben, dass es rechtlich nicht möglich ist, einfach Urlaubstage zu verrechnen, da das Bundesurlaubsgesetz Urlaub zur Erholung vorsieht und nicht um "Fehlzeiten" auszugleichen.
Außerdem kann der AG nicht eigenmächtig spontan über die Urlaubstage eines AN verfügen. Die "Urlaubserteilung" liegt nicht in seinem Direktionsrecht, er kann nicht einseitig über den Urlaub verfügen. Das geht nur zu einem gewissen Teil und auch nur bei längerer Ankündigung (i.d.R. mehrere Monate) bei z.B. Betriebsferien.
Du musst auch nicht unbedingt zum Arbeitsgericht. Allerdings hast Du das ja schon mal getan, weshalb ich vermute, er glaubt Dir, wenn Du ihm schreibst, dass Du Dein Recht ggf. einklagen wirst.
Danke fürs Sternchen. Ich hoffe, es ist alles in Ordnung.
Über die rechtlichen Aspekte hat dir Hexle2 schon kompetente Auskunft gegeben. Ich beschränke nich deswegen eher auf die persönlichen Aspekte.
Wie es aussieht, stehst du mit deinem Arbeitgeber derzeit auf Kriegsfuß und man hat wohl auch schon versucht, dich loszuwerden. Da das bei einer Schwangeren natürlich nicht so leicht - sprich: annähernd unmöglich - ist, wirst du halt mit den anderen Nickeligkeiten malträtiert, die ein Arbeitgeber so aufbieten kann.
Du musst selbst entscheiden, ob du die Kraft aufbvrigen kannst und willst, dich als Schwangere inm Kleinkrieg zu verschleißen. Ich glaube nicht, dass es dir und deinem Baby guttut.
Von daher würde ich dir eher raten, das mit den drei Urlaubstagen nicht so wichtig zu nehmen, sondern eher über eine vernünftige Exit-Strategie nachzudenken, wie du nach erfolgreicher Schwangerschaft und evtl. Elternzeit aus diesem Betrieb rauskommst.
Ich kann und will nicht beurteilen, wer von euch beiden jetzt "Recht" hat und wer es schafft, den anderen mehr zu ärgern. Aber ich fürchte, dass das mittlerweile längst in den Vordergrund gerückt ist und es gar nicht so sehr um Tatsachen geht.
Wenn du ein diockes Fell hast, dann kannst du von deinem neuen Schreibtischstuhl aus deinen Arbeitgeber in Weißglut versetzen; bist du eher dünn besaitet, macht er genau auch dieses mit dir. Deswegen dürfte es auf längere Sicht sinnvoll sein, sich nach einem neuen Betätigungsfeld umzusehen.
Erfahrungsgemäß werden schwangere Frauen von ihren Ärzten ziemlich schnell krankgeschrieben, wenn sie nur ein bisschen "Aua" sagen. Damit will ich dich nicht auffordern, krank zu machen, sondern dir nur einen Ausweg aufzeigen, wenn der Druck am Arbeitsplatz zu groß wird.
Im Gegensatz zu einem Beschäftigungsverbot kann der Arbeitgeber Krankheitszeiten nämlich nicht von der Ausgleichskasse bezahlt bekommen.
Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse können Dir bestimmt sagen ob das so stimmt ?
Gute Idee, dort werde ich mal anrufen. Danke