Aufhebung-Abfindung

3 Antworten

Eine Abfindung steht dir nicht gesetzlich zu. Warum aber eine Aufhebung?

Du solltest beachten, dass Du diesen Aufhebungsvertrag nicht unterschreibst.

Aufhebungsverträge bietet der AG i.d.R. nur dann an, wenn er einen MA nicht oder nur sehr schwer ordentlich kündigen kann, wenn eine Klage beim Arbeitsgericht vermieden werden soll oder um lange Kündigungsfristen zu umgehen.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, solltest Du mit diesem mal sprechen aber, wie gesagt, keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Wenn Dich die Firma nicht mehr beschäftigen will/kann, sollen sie Dir ordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Dann kannst Du evtl. im Rahmen einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht eine Abfindung bekommen. Du bist aber so lange noch angestellt.

Weil Sie mir keinen Arbeitsplatz anbieten können, und ich mich arbeitslos melden muss.Und da Sie mich nicht kündigen und ich nicht kündige, soll ich einen Aufhebungsvertrag machen.  

Warum solltest Du denn kündigen? Wenn der Betrieb Dir nicht kündigt, bleibst Du Mitarbeiter des Betriebs und musst bezahlt werden.

Wenn der Betrieb Dich wirklich nicht beschäftigen kann, kann er Dir auch eine ordentliche Kündigung geben. Du hast dann nach 13 Jahren eine Kündigungsfrist von 5 Monaten die bezahlt werden muss.

Wenn der Betrieb Dich kündigt und die lange Kündigungsfrist vermeiden will, wird er Dir evtl. noch einmal eine Abfindung anbieten. Geh zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und lass Dich beraten.