Auffahrunfall weiteres vorgehen?

4 Antworten

Ruf die gegnerische Versicherung an und besprich das weitere Vorgehen mit denen.

Wenn sie Dir einen Gutachter schicken wollen, sagst Du freundlich, dass Du selbst einen beauftragst - den müssen sie Dir bis zu bestimmten Werten erstatten (die Obergrenze nennen sie Dir sicher). Den Versicherungsgutachter kommen zu lassen mag bequemer sein - aber es soll tatsächlich schon vorgekommen sein, dass Versicherungsgutachter bei ihren Gutachtern auch mal an die Interessen ihrer Auftraggeber denken...

Ich bin bei solchen Schäden zur DEKRA gefahren - die stellen ihre Rechnung dann direkt an die Versicherung.

Bei kleineren Schäden wollen Versicherungen oft nur einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt sehen - Du kannst dann entscheiden, ob Du reparieren lässt oder ob Du Dir den Betrag (allerdings ohne die MWSt) auszahlen lassen willst.

Wobei ein gesprungenes Rücklicht ohnehin ausgetauscht werden sollte...

Meist läuft so etwas recht unproblematisch - nur wenn sie sich wirklich blöd anstellen, solltest Du einen Anwalt hinzuziehen.

Ich geh einfach am Montag zu der Unfallwerkstatt hier am Ort und sag sie sollen mir sagen was Die denken,wenns 2000€ sind lohnt sich das eh nicht.

@chris1982ka

Das kannst Du natürlich machen - schlau ist aber, mit der Versicherung darüber zu sprechen, weil sie möglicherweise darauf bestehen, über ein Zeitwertgutachten klären zu lassen, ob die Grenze, bis zu der sich die Reparatur lohnt, nicht wesentlich niedriger liegt...

@bronkhorst

War grad in der Werkstatt der Meister meinte totalschaden lohnt sich net 1000€

Was nun wenn ich das Geld auszahlen lassen will , muss ich das dann einfach der Versicherung so schreiben?

@chris1982ka

Es bleibt dabei: red mit der gegnerischen Versicherung:

Gerade wenn die auch einen Totalschaden vermuten, werden sie Dir eben nicht den Reparaturbetrag nach Kostenvoranschlag bezahlen, sondern nur die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert - was eben wesentlich weniger sein kann als die 1.000 €.

Genau das werden sie dann vom Gutachter feststellen lassen wollen - dann also siehe meinen ersten post hierzu: anrufen und selbst Gutachter beauftragen.

Ich hoffe du hast auch den Namen des Fahrers und das Kennzeichen vom Unfallfahrzeug. Melde dich am Montag beider Firma und lasse dir den Namen der Kfz-Versicherung geben und melde den Schaden an. Alles weitere macht dann die Versicherung. Du wirst dann eine Unfallmeldung erhalten die du dann Wahrheitsgemäß ausfüllst und wieder zurück schickst. Wenn Dein Wagen noch Verkehrssicher und fahrbereit ist OK wenn nicht nehme dir einen Leihwagen. Wenn die Versicherung Schwierigkeiten macht sofort zu einem Rechtsanwalt denn den zahlt die Versicherung auch.

name des fahrers habe ich und die adresse.

RA macht die Schadenregulierung nicht schneller.

Zuerst einmal mußt Du ja mal wissen bei welcher Versicherung dein Unfallgegener versichert ist. Das erfährst Du hier:

http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html?ref=zentralruf

Kennzeichen und Namen durchgeben und man erfährt wo der Unfallgegner versichert ist. Dort anrufen und den Unfall melden. Dort wird man dir dann sagen welche Optionen Du hast. Du hast gegenüber der Versicherung deines Unfallgegners einen Direktanspruch mußt also nicht warten bis der Andere sich da gemeldet hat.

was willst du denn tun?

geld oder reparieren?

egal, fahr zur werkstatt, lass dir einen kostenvoranschlag geben oder lass es da reparieren, die rechnung/voranschlag schickst du seiner versi oder ihm und er seiner versi, passiert in angemessener zeit nichts, nimmst du dir einen an Wald

Weiß ich auch nicht ob sich das überhaupt Lohnt das zu Reparieren. Was ist wenn die sagen Lohnt sich nicht?

gruß

@chris1982ka

dann nimmst du einen gutachter, der bestimmt dann die werte

@Orgienkoenig

und wenn die sagen das Lohnt sich nicht?

@chris1982ka

Das ist deine Entscheidung ob das repariert wird oder nicht, Fakt ist deinem Fahrzeug wurde durch Einwirkung ihres Versicherungsnehmers ein Schaden zugefügt der ersetzt werden muß, ob der Wagen in der Prese landet oder nicht.

@chris1982ka

sagen die nicht, der gutachter bemisst den ursprünglichen wert, die kosten der reparatur und den restwert

der repariert nix