Auffahrunfall was ist jetzt zu tun?

8 Antworten

Hallo CK9000,

ich würde dir empfehlen, fahre mit deinem Fahrzeug zu deiner Kfz-Werkstatt und veranlasse dass der Schaden behoben wird.

Bedeutet, du trittst den verursachten Schaden an die Kfz-Werkstatt ab und diese werden sich mit der gegnerischen Kfz-Versicherung in Verbindung setzen und die Reparatur mit diesen abklären.

Sollte der Schaden an deinem Auto mehr als ca. 750 € kosten, wird deine Kfz-Werkstatt einen Gutachter beauftragen, was die gegner. Versicherung auch zahlen muss.

Sollte der Schadensverursacher den Schaden noch nicht gemeldet haben, kannst du dies auch tun.  Ist dir der Versicherer des Schadensverursachers nicht bekannt, rufe den Zentralruf der Autoversicherer an -                  Telefon-Nr.: 0800 250 26 00 - schildere den Vorgang und nenne dort das Kfz-Kennzeichens des Schadensverursachers und lasse dir den Versicherer + Versicherungs.Nr. nennen.

Dann rufst du bei diesem Versicherer an und meldest den Schaden.

Wenn du berufstätig bist und ein Fahrzeug benötigst, bekommst du für die Dauer der Reparatur ein Leihwagen, den die gegn. Versicherung zahlen muss.  Alternativ kannst du auch ein Nutzungsentgelt beantragen. Richtet sich dann nach der KW-Zahl deines Fahrzeugs.

Gruß Apolon

Hallo. aber melden muss man das doch trotzdem also ich jetzt auch? oder kann man denen von der Versicherung sagen dass man das über die Werkstatt macht? mfg

@CK9000

Wie ich bereits geschrieben habe, wenn der Schaden bisher nicht gemeldet wurde, den gegn. Versicherer anrufen und den Schaden melden.

Wenn dieser bereits gemeldet wurde und der Versicherer und die Versicherungs-Nr. bzw. Schadensnummer bekannt ist, nimmt dir diese Arbeit auch die Kfz-Werkstatt ab, wenn du eine Abtretung unterschreibst.

Nach einem unverschuldeten Unfall - einem Haftpflichtschaden - musst du als Geschädigte(r) deinen Schaden beziffern. Das geschieht durch ein Gutachten eines von dir beauftragten Kfz-Sachverständigen oder eine Schadenskalkulation, evtl. auch über einen Kostenvoranschlag.

- Liegt der Schaden nach deiner Vermutung über 715 €, dann liegt kein Bagatellschaden vor. . 

Du hast als Geschädigter zunächst einmal das Recht selber zu bestimmen welcher Kfz-Sachverständige Deines Vertrauens das Fahrzeug besichtigt und das Gutachten erstellt. Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.

Wenn bei dir ein Bagatellschaden - unter 715 € - vorliegt, dann kann dir der von dir beauftragte Sachverständige auch (nur) ein Kurzgutachten bzw. Schadenskalkulation erstellen. Deren Kosten sind deutlich geringer als die eines Gutachtens aber auch inhaltlich deutlich geringer, auch die dafür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und müssen dir erstattet werden. Hingegen werden die Kosten eines Kostenvoranschlags oft nicht gezahlt, da diese bei Beauftragung wieder gut geschrieben werden.

Die Daten des Verursachers legst du bei deinem Sachverständigen vor. Anhand des Kennzeichens des Verursachers kann dein Sachverständiger dann abfragen wo dieser versichert ist. Wenn du ihm eine Abtretung in Höhe des Gutachtenhonorrares unterschreibst, dann brauchst du auch nicht in Vorkasse zu treten.

Dann solltest du dir Gedanken machen, ob du die weitere Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung selber vornehmen willst oder direkt einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht damit beauftragst.

Zuerst bei der gegnerischen Versicherung die Schadennummer erfragen. Dann hast du auch gleichzeitig Gewißheit, daß der Verursacher den Schaden gemeldet hat. Hat er das nicht, meldest du ihn eben.

Mit der Schadennummer in eine Werkstatt gehen und ggf. ein Gutachten anfertigen lassen, oder Kostenvoranschlag. Dann reparieren lassen, oder die errechnete Schadensumme einfordern. (im letzten Fall wird dir die Mehrwertsteuer abgezogen, weil du ja nicht reparieren läßt) Entscheidest du dich in 4 Wochen doch für eine Reparatur, bekommst du die Mehrwertsteuer erstattet.

Damit du nicht in Vorkasse gehen mußt, hinterläßt du halt die Schadennummer und unterschreibst eine Abtretungserklärung. Dann bekommt die Werkstatt ihr Geld von der Versicherung des Verursachers und der evtl eingeschaltete Gutachter ebenfalls.

Separat kannst du für die Tage, an denen dein Fahrzeug repariert wird einen Leihwagen nehmen (gleicher Art und Güte), oder z.B. mit dem Auto deiner Frau fahren und den Nutzungsausfall für diese Tage in Euro beantragen.

Du mußt also der gegnerischen Versicherung noch einen Brief schreiben, wenn du Nutzungsausfall beantragst. (Es gibt Tabellen im Internet über Höhe Nutzungsausfall)

Sollte im Gutachten eine Wertminderung festgestellt worden sein, so kannst du diese Summe ebenfalls auszahlen lassen.

Vergiß die 30€ pauschale Aufwandsentschädigung nicht. Schließlich hattest du Rennereien, Telefonate....

Wenn dir das alles zu viel ist, schalte einen RA ein, der sich im Verkehrsrecht auskennt. Der bekommt auch die Schadennummer, damit er abrechnen kann.

Bilder sofort mit dem Smartphone machen ! 

Wie stehst du mit dem Auto, wie steht der, der dir drauf gefahren ist. Notiere das Kennzeichen, fotografiere das Kennzeichen.

Geh ein paar Meter weg von beiden Autos und mache Fotos wo beide Autos drauf sind.

Rufe DEINE Versicherung an, wie du dich zu verhalten hast (womöglich hast du Rechtsschutz) und melde den Schaden, wo du nicht der Verursacher bist.

Und eigentlich- wenn man nicht dran schuld ist...ruf die polizei, wenn der unfallgegner nicht vollständig die schuld eingesteht und dir die Versicherungsnummer von sich gibt und die kontaktinformationen seiner versicherung !

Der Betroffene muss das jetzt seiner Versicherung melden. Hat er das nicht in Deiner Anwesenheit gemacht?

Das sollte man direkt machen,wenn einem jemand ins Auto fährt

3. Dokumentation Unfallort und Fahrzeuge

Ausweispapiere des Unfallgegners zeigen lassenwichtige Daten notieren z. B. Kennzeichen, Anschrift Fahrzeughalter, Versicherer, Vertragsnummergenauen Ort und die Zeit des Unfalls festhaltenFotos vom Unfall und den beteiligten Fahrzeugen machenNamen und Anschriften von möglichen Unfallzeugen notierenUnfallbericht aufsetzen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen

4. Schaden beim Versicherer melden

Zum Download für Sie: Autounfall - was tun?


Welche Informationen sind unbedingt mit anderen Beteiligten auszutauschen?

Kennzeichen des UnfallgegnersAnschrift des Fahrzeughalters (Wichtig: Wenn der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist, auch die Angaben des Fahrers notieren!)Art der UnfallbeteiligungVersicherer des UnfallverursachersVertragsnummerGenauen Ort und Zeitpunkt des UnfallsNamen und Anschriften von möglichen Zeugen

Mach eine Aufnahme vom Auto, schreibe jetzt auf, wann und wo sich das ereignet hat und dann kontaktierst Du Deine eigene Versicherung.

lg Lilo