Auffahrunfall (tiefstehende Sonne)

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§ 3 StVO Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.


Den Unfall musst Du unverzüglich Deiner Versicherung melden. Lass den Schaden durch die Versicherung begleichen, Du kannst dann immer noch entscheiden ob Du die Summe der Versicherung zurückzahlst damit Du nicht in der SF-Rabattklasse steigst.

Deinen eigenen Schaden zahlst Du selbst wenn Du keine Vollkasko hast.

Geschwindigkeit war okay. Alle sind 30 km/h gefahren durch den dichten Verkehr...

@LPU88

Anscheinend war das Tempo nicht ok, v.a. wenn du nichts siehst. Wieso hast du keine Sonnebrille im Auto?

@LPU88

Anscheinend war das Tempo nicht ok, v.a. wenn du nichts siehst. Wieso hast du keine Sonnebrille im Auto?

Deiner Versicherung musst du das jedenfalls melden. Vielleicht schreibst du dazu, dass die Sonne schuld war, dass sie die Rechnung nicht bezahlen sondern an die Sonne schicken sollen. lol
Nun ja, da du immer den Sichtverhältnissen entsprechend fahren musst, wird das hier an dir hängen bleiben.

Wenn beim Unfallgegner kein Schaden entstanden ist, dann wird deine Haftpflicht auch nichts zahlen müssen. Gut für dich, weil dir dann der Schadensfreiheitsrabatt erhalten bleibt.
Für deinen Schaden bist du selbst verantwortlich. Hast du eine Kasko, dann kannst du das an die weitergeben. Die Frage ist aber dann, was für dich teurer wird:
a) Schaden selbst zahlen oder
b) zahlen lassen und dafür die nächsten Jahre jeweils etwas meht zahlen.

Haha. Die Sonne war genau in der Kurve da als der gebremst hat. Der Audi kam ein par Straßen vorher schon aus der Seitenstraße geschossen ohne Bremsen

@LPU88

Dass der Audi ein paar Strassen vorher aus einer Seitenstrasse kam, das spielt hier keine Rolle.
Eine Rolle spielt aber, dass der Audi wegen Fussgaengern gebremst hat, du selbst aber so gefahren bist, dass du offensichtlich nicht mehr anhalten konntest. Das war dein Fehler. Da kannst du nicht die Schuld auf die Sonne schieben oder wen auch immer, es war deine Fahrweise, die nicht vorausschauend genug war.

versuch das ohne die Polizei zu regeln, das kostet unnötig Geld und Punkte in Flensburg!

Schuld hast du sowieso, da bringt es nichts dir einen Anwalt zu nehmen, außer evtl. Zeugen, aber klingt nicht danach, als ob du nen großen abstand gehalten hast etc. ich habe das Spiel schon hinter mir (:

Na der Andere geht nun zu einer Werkstatt und lässt sich einen Kostenvoranschlag für die Reperatur geben oder macht ein Schadensgutachten. Damit wendet er sich an Deine Versicherung und lässt sich den Schaden ersetzen (evtl regelt das Alles auch eine Werkstatt oder Anwalt für ihn). Deine Versicherung sollte darüber von Dir in Kenntnis gesetzt worden sein und zahlt den Schaden (es sei denn Du erfindest eine tolle Geschichte wieso Du nicht Schuld bist oder es kommen Zweifel an der Schadenshöhe auf). Nach Abschluss erhälst Du von Deiner Versicherung eine Aufstellung darüber was sie gezahlt hat, wie es sich auf deine Schadensfreiheitsklasse auswirken wird und gewöhnlich das Angebot den Schaden selbst zu begleichen damit die SF-Klasse unberührt bleibt.

Deinen eigenen Schaden musst Du selbst bezahlen, bei Vollkasko kannst Du es ebenfalls bei Deiner Versicherung einreichen und bekommst es abzüglich der SB ersetzt (MwSt auch nur für vorgelegte Rechnungen). Wenn auch Glas kaputt ist (zB Scheinwerfer) könnten die durch Teilkasko abzüglich SB ersetzt werden.

Was willste da noch machen? Egal, ob durch Sonne oder sonst wie... Unfall ist Unfall und der Hinten auffährt hat Schuld. ZAHLEN heißt also die Devise,