Auffahrunfall, keine Polizei gerufen, Geschädigter will plötzlich Geld... Was tun?

22 Antworten

Dein Vater soll sich den Schaden mal zeigen lassen. Er und der Gegner haben ja nichts gesehen. Dann muss es ja jetzt ein Schaden sein den man vorher nicht sehen konnte. Vielleicht ist ihm ja auch noch einer draufgefahren.

dein Vater sollte sich damit aber eigentlich auskennen ;-) wer verkehrsrechtsschutz hat zuerst dort anrufen die meisten haben eine kostenlose telefonische rechtsberatung die können einem schonmal sagen wie es jetzt am besten ist wen und was einzuschalten, ansonsten bei der eigenen autoversicherung nachfragen die um hilfe bitten und dann wird sich ganz schnell eine lösung finden

er hat erstens keine beweise und zweitens ist es die schuld vom anderen wenn er nicht die polizei ruft :-)

Also einfach nicht ans telefon bei ihm gehen :-D

Ich hoffe ich konnte helfen

DJburner

Blödsinn

Natürlich kann er das. Man ist nicht verpflichtet die Polizei zu rufen. Es kann auch ein erstmal nicht sichtbarer Schaden unter der Stoßstange entstanden sein. Der Geschädigte soll einen Kostenvoranschlag einreichen und diesen zahlt ist aus der Tasche oder reicht es eurer Versicherung ein. Mir war auch mal ein Taxi beim Rückwärtsfahren in mein stehendes Auto gefahren und erstmal war da nichts, wir haben nur die Daten ausgetauscht und später habe ich vom Gutachter feststellen lassen, dass die Stoßstange leicht verzogen war und habe das Gutachten seiner Versicherung geschickt und einen Monat später 300 Euro kassiert. Euro Versicherung wird Ihrerseits einen Gutachter hinschicken und feststellen lassen ob die Forderung rechtens ist.

Achso ok. Wir waren uns nicht sicher, da wir immer gedacht haben dass man die Polizei bei sowas dann hinzu ziehen muss. Danke.

Aber er ist doch selbst schuld wenn er nicht die polizei anruft

@DJburner

Man MUSS NICHT die Polizei rufen, die sagen sogar bei eindeutigen Bagatellschäden soll man es einfach direkt über die Versicherung machen. Und ein Auffahrunfall ist meist eindeutig, wenn der Vordermann nicht grundlos scharf gebremst hat. Daten austauschen, paar Beweisfotos und gut ist.

@DJburner

Aber er ist doch selbst schuld wenn er nicht die polizei anruft

Warum ist der Geschädigte selbst Schuld wenn er entgegenkommend ist und dies ohne Polizei regeln möchte ? Der Geschädigte kann doch nichts dafür wenn ihm jemand drauf fährt.

Was glaubst du denn was die Polizei macht ? Die nimmt nur den Unfall auf, nicht mehr und nicht weniger. Es ändert sich daran nichts wenn der Geschädigte eine Woche später Ansprüche geltend macht, Gegenteil der Auffahrende bekommt noch Punkte und ein Bußgeld bei Einschalten der Polizei.

Grundsätzlich sollte man bei jedem Unfall die Polizei rufen! Nur bei ganz leichten Bagatellunfallen (sog. S1-Unfällen) fertigt die Polizei keine Unfallanzeige, tauscht jedoch die Personalien der Unfallbeteiligten aus. Ein Bagatellunfall ist nicht mehr gegeben, wenn der Sachschaden 1000,- Euro übersteigt, oder die dem VU zu Grunde liegende Ordnungswidrigkeit nicht mehr verwanrt werden kann (Bußgeldkatalog). Sollte sich der vorliegende VU innerhalb geschlossener ortschaften ereignet haben, droht deinem Vater in jedem Falle ein Punkt und eine QWiG-Anzeige bei nachträglicher (protokollarischer) Aufnahme des Unfalles. Unabhängig hiervon kann der Zivilrechtliche Schaden, sofern er beweisbar (Gutachten) ist, auf zivilrechtlichem Wege eingefordert werden.

An Stelle deines Vaters, würde ich die Sache also meiner Versicherung melden und mich ansonsten kooperativ verhalten. Für die Zukunft empfehle ich im, etwas mehr Sicherheitsabstand einzuhalten.