Auffahrunfall durch ausweichen, wer hat schuld?

4 Antworten

Der Hintermann dürfte auf jeden Fall schlechte Karten haben, der muss immer genügend Abstand halten, um eben nicht aufzufahren. Inwieweit euch ein Mitverschulden zugerechnet wird, lässt sich nicht abschätzen.

Solche Unfälle laufen meist auf eine Gerichtsentscheidung hinaus und lassen sich hier nicht so einfach beantworten.

Ich vermute aber, dass ihr mit diesem Fahrmanöver nicht aus der Haftung rauskommt.

Ob derandere aus der Seitenstraße (der ja wegen des irrtümlichen Blinkens eingebogen war) eine Mitschuld trägt (er hätte sich eigentlich nicht auf euer Blinken verlassen dürfen) ist eine weitere Frage für Juristen.

Wegen des Schlenkers dürfte die Hauptschuld bei euch liegen.

Dafür kommt ihr nicht aus Haftung.

StupidGirl  22.11.2013, 23:25

Klar durfte sich der Fahrer aus der Seitenstraße nicht auf das Blinken verlassen, aber ihr hättet die Geschwindigkeit verringern müssen, vorausschauend, dass er sich doch drauf verlässt. Ansonsten sehe ich es auch so.

Wir haben erst geblinkt da wir in diese Straße abbiegen wollten aber RECHTZEITIG den Blinker wieder aus gemacht da es falsch war.

Klar, die klassische Methode von Autobumsern. Andere Verkehrsteilnehmer durch blinken irreleiten und dann einfach weiterfahren und sich dann den Schaden bezahlen lassen wollen.

Der Hauptfehler liegt auf jedenfall bei dir. Dem Abbieger trifft eine geringe Teilschuld, da er sich aufs blinken anderer nicht verlassen darf.

Durch deinen eigentlichen Fehler ist es dann zum Fehler deines Rückwärtigen Verkehrs gekommen. Hier trifft dich meiner meinung nach ebenfalls die Hauptschuld, sodass dem anderen ebenfalls nur eine geringere Teilschuld zugeordnet werden kann.

Jetzt die Frage, wer ist für den Schaden wirklich verantwortlich?

Natürlich du selbst !!!
LadyM87 
Fragesteller
 23.11.2013, 21:36

So ein quatsch, es war nie die rede davon dass wir uns was bezahlen lassen wollen! ! Waren sogar noch selbst der Meinung dass wir allein die schuld tragen! Aber habe mittlerweile auch andere Dinge gehört also verurteil nicht was, was nicht so ist! Wenn ich einen Fehler gemacht habe steh ich such dazu!! Ach ja, und ich war nicht der Fahrer!

Der Einbieger trägt auch eine Schuld, in welchem Masse bleibt abzuwarten. Wer sich auf den Blinker verlässt, ist verlassen. Wenn jemand den Blinker setzt und seine Geschwindigkeit erheblich herabsetzt, könnte abbiegen wollen, man darf aber nicht blindlings darauf vertrauen. Den Hintermann trifft keine Schuld, er konnte mit deinem Manöver nicht rechnen. Es könnte auf 50/50 auslaufen. Es gibt sagar Urteile in solchen Fällen.