Auffahrunfall - Vordermann wurde Vorfahrt genommen
Hallo,
ich hatte heute morgen innerorts einen Auffahrunfall. Im Nachbarort gibt es ein Tor - einsprurig. Mein Vordermann und ich hatten Vorfahrt. Schon fast im Tor hat er plötztlich gebremst, weil ihm ein entgegenkommendes Fahrzeug die Vorfahrt genommen hat. Ich habe zu spät reagiert und bin aufgefahren. Das entgegenkommende Fahrzeug ist weitergefahren mein Vordermann hat sich aber die Nummer gemerkt. Beim Vordermann kaum (sichtbaren) Schaden - mein Autor vorne ziemlich eingedrückt, rechne mit über 2000 EUR.
Kann ich das entgegenkommende Fahrzeug zumindest teilweise mithaftbar machen? Habe schon Termin bei RA, würde aber gern die Erfolgsaussichten kennen.
Ich konnte das entgegenkommende Auto nicht sehen, da es ja im Tor war und auch nicht damit rechnen, da wir ja Vorfahrt hatten und der Vordermann ja schon direkt beim Tor.
Danke für Eure Infos Kerstin
2 Antworten
Also Vorfahrt kann man nur bei querendem Verkehr haben, nicht bei Fahrzeugen, die in gleicher oder entgegengesetzer Richtung fahren. Man kann hier tatsächlich allen Fahrern einen Vorwurf machen - je nach dem, wie genau die tatsächliche Lage vor Ort war.
Für dich kommt "zu wenig Abstand zum Vorrausfahrenden" in Betracht, denn mir einer Notbremsung des Vordermanns hat man immer zu rechnen.
Für den vor dir kommt "starkes Bremsen ohne zwingenden Grund" in Betracht, allerdings nur, wenn das Bremsmanöver Unverhältnismäßig zur Situation war.
Der Entgegenkommende hat seine Wartepflicht nicht eingehalten.
Wenn es so war, wie geschildert, dann hat der Entgegenkommende die Unfallursache gesetzt und ist somit natürlich Unfallverursacher (inkl. Unfallflucht). Das entbindet dich aber trotzdem nicht von der Pflicht, zu deinem Vordermann jederzeit genügend Abstand einzuhalten. Also wird es auf eine Teilschuld hinauslaufen. Wenn der Vordermann unverhältnismäßig gebremst hat, dann bekommt auch er noch ein Stück vom Kuchen...
du bist meiner Meinung nach 100% schuld, da du den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hast.
Wenn z.B. ein Kind die Straße überquert hätte und der Vordermann ebenfalls abrupt gebremst hätte, so wärst du nicht auf die Idee gekommen zum Anwalt zu rennen, oder?
Und du sagst zudem selbst, dass du zu spät reagiert hast. Dies heißt dann aber auch, dass wenn du frühzeitig reagiert hättest, du diesen Auffahrunfall verhindert hättest.
Dein Pech also.
Im Übrigen ist es eine Unsitte sich blindlings hinter einem Vordermann dicht zu klemmen, sodass bloß keiner dazwischen kommen kann. So was nennt man auch rücksichtloses oder sozial unverträgliches Autofahren!