Auffahr Unfall mit leichten Personenschaden (nur Schwindelig sonst nix) Polizei erstellt eineAnzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung. Was kommt auf mich zu?

7 Antworten

Hallo GiresunAlucra,

die Polizei musste von Amtswegen her ein Strafverfahren einleiten, da es sich aber bei der fahrlässigen Körperverletzung um ein relatives Antragsdelikt handelt und somit die tat (nur) verfolgt wird,

  • wenn der Verletzte einen Strafantrag stellt oder
  • wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht

Bei so kleinen Unfällen mit leichten Verletzungen, wird in der Regel dass öffentliche Interesse verneint, so dass das Verfahren eingestellt wird, wenn der Verletzte keinen Strafantrag stellt oder diesen Strafantrag zurück nimmt.

Aber auch, wenn ein Strafantrag gestellt wurde, ist es nicht unwahrscheinlich, dass es zu einer Einstellung des Verfahrens

  • gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit oder
  • gem. § 153a StPO gegen Auflagen

kommt und damit von der strafrechtlichen Seite abgeschlossen ist.

Was bleibt ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige die wie folgt eine schriftliche Verwarnung mit folgend Inhalt zur Folge hat:

Tatbestandsnummer: 104106

Tatvorwurf; Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem. § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.3 BKat; § 19 OWiG

Verwarnungsgeld 35,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A-oder B-Verstoß: Nein 

Mit Zahlung der 35,00 Euro Verwarnungsgeld hätte sich die Angelegenheit für die Polizei erledigt.

Was die Entschädigung des Unfallgegners bezüglich

  •  der Sachschäden an den Fahrzeug
  • Krankenhausbehandlungskosten
  • Schmerzengeldforderungen
  • Verdienstausfall
  • ect. ect.

so wird Deine Versicherungen die berechtigten Forderungen der Unfallgegner regulieren.

Schöne Grüße
TheGrow

Vielen Dank!!! 

Eine Gerichtsverhandlung

Ich war gestern etwas in Prüfungsstress und war auf dem weg zur Schule und habe ganze Zeit vor mich hingemurmelt, was ich auswendig lernen musste. Dabei war ich 2 sek. abgelenkt und habe nicht gesehen, dass der Vordermann gebremst hat und bin von hinten mit ca. 30 Kmh reingefahren. In dem Wagen war ein Kind drin das nicht angeschnallt war und sich den Kopf gestoßen hat. Während ich in dem Wagen reingefahren bin ist der Vordermann auch in den anderen reingefahren. Dem anderen Fahrer war auch etwas schwindelig und übel. Polizei, Krankenwagen waren vor ort. Dem Kind und dem anderen Fahren ging es gut und mussten nicht behandelt werden, durften auch wieder weiterfahren. Allerdings kommt auf mich eine Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung zu. Polizei meinte das nichts wegen dem Kind auf mich zu kommt, da er nicht angeschnallt war und der Vater daran Schuld ist. Allerdings muss dies wegen dem anderen Fahrer erstellt werden, da ihm auch am Anfang schwindelig war.

Personenschaden ist Personenschaden. Ob es "nur" eine Kleinigkeit ist, kann nur eine ärztliche Untersuchung feststellen. Diese kostet aber bereits mehr Geld als du privat zahlen möchtest.

Ob mit dem Kind wirklich alles in Ordnung ist, stellt sich vielleicht auch erst später heraus. Auch wenn es nicht angeschnallt war trifft dich dann eine Mitschuld.

Das bestimmt natürlich NICHT die Polizei am Unfallort.

.... in der Probezeit? Das wird den Staatsanwalt nicht freuen, einfach so abgelenkt fahren.

Keine Probezeit: Einstellung gegen Auflage, bei Reue und Besuch bei den Verletzten wirkt sich aus.

Bin nicht in der Probezeit, bin auch nie auffâlig geworden.

Wollte jetzt mal dahin fahren gucken wie es ihm geht, Adresse habe ich hier.