Auffahr unfall mit dem Taxi, wer zahlt?

5 Antworten

bei nem Taxi Lackschäden, müssen repariert werden. Dazu steht bestimmt was in deinem Arbeitsvertrag. es scheint, dass es sich um die Selbstbeteiligung handeln kann. bei gewerblichen sowie privaten Fahrzeugen durchaus üblich.

die Versicherung wird in Anspruch genommen, Egal ob der Schaden 200€ oder mehr ist.

Eigenschäden sind durch die Vollkasko abgedeckt.

Fremdschäden durch die KFZ-Haftpflicht.

m.E. nach dürfte da nix kommen, es sei, das wird dir als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt

denn der Arbeitgeber verlangt jetzt von mir 500- 1500 €

die SB ist im Vertrag festgelegt.

Den Schaden am fremden Fahrzeug bezahlt die KfZ-Haftpflicht. Soviel ist ja erstmal klar.

Die Schäden am Taxi sind dagegen nicht so klar. Grundsätzlich gilt ja, dass jemand der fremdes Eigentum beschädigt, die Kosten für die Beiseitigung des Schadens tragen muss.
Im Falle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist das je nach Umständen verschieden, denn es ist ein betrieblich veranlasste Tätigkeit.

Erstmal stellt sich die Frage, wie das Taxis versichert ist. Ist es Vollkasko versichert, zahlt das meiste ja eh die Versicherung und dir als Arbeitnehmer könnte nur die Selbstbeteiligung angelastet werden. Besteht keine Volkaskoversicherung ist die Schadensumme die der angelastet werden kann natürlich höher.

Was mussst du nun aber zahlen?

Es stellt sich zunächst die Frage der Einstufung der Ursache des Schadens:
- Handelt es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, also um Sachen zu den man eher sagt "Sowas darf nicht passieren"? Dann haftest du in der Regel voll für den Schaden.
- Handelt es sich um mittlere Fahrlässigkeit, wird die Haftung zwischen AG und An aufgeteilt.
- Handelt es sich um leichte Fahrlässigkeit, also um Dinge zu den man eher sagt "Niemand ist perfekt. Das kann ja mal passieren", bleibt der Schaden beim AG.

Welche Einstufung zutrifft, kann ich nicht einschätzen. Entweder man einigt sich, oder es geht vor Gericht und dieses stellt das fest.

Es kommen aber noch weitere Umstände hinzu, die auch vor Gericht geklärt werden können. Denn der von dir zu tragende Schaden darf nicht in beliebigen Verhältnis zu deinem Einkommen stehen. Denn bekommst du beispielsweise ein sehr hochwertiges Auto und der Arbeitgeber spart sich die Volkaskoversicherung, kann dir dieses finanzielle Risiko nicht voll angelastet werden. Gerichte urteilen dann oft, dass der AN nur die (hypothetische) Selbstbeteiligung zu tragen hat.

Spielt das eine Rolle was im Vertrag vorher abgemacht worden ist

Falls zur Haftung etwas im Vertrag steht, kann das eine Rolle spielen. Kommt aber darauf an, was genau drin steht und ob das auch wirksam ist.
Eine Klausel á la "Der AN trägt alle Schäden am Fahrzeug in jedemfall zu 100% selbst." hätte vor Gericht sicherlich wenig bestand. Steht denn dazu was in deinem Vertrag?

Und warum 500-1500€? Man ist ja nicht bei wünsch dir was. Dein AG muss die genaue Schadenshöhe auch erstmal nachweisen.

Den Schaden am fremden Auto zahlt die Kfz Haftpflicht vom Taxi.

Den Schaden am Taxi zahlt die Vollkasko vom Taxi oder der Chef selber.

Da hier wohl nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt, haftest du als AN gegenüber deinem AG nicht. Eine anders lautende Vereinbarung im Arbeitsvertrag ist unwirksam.

Schon alleine dass du die 35 Euro Strafe zahlen musstest, zeigt ja, dass du als der Unfallverursacher angesehen wirst.

Den Fremdschaden zahlt die KFZ-Haftpflicht. Dafür gibt es diese ja. Wie dein Arbeitgeber das sieht, ist eine andere Sache. Ob du teilweise ersatzpflichtig bist, sollte aus deinem Arbeitsvertrag hervorgehen. Zumindest hast du grob fahrlässig gehandelt. Absicht kann man dir ja nicht unterstellen.

Zumindest hast du grob fahrlässig gehandelt.

Für mich ist das nur leichte Fahrlässigkeit.

@Valnar52

Vergessen, dass man keine Feststellbremse benutzt , ist für einen Taxifahrer wohl nicht OK

@DerHans

Natürlich ist das nicht okay. Aber das mit z.B. Handy am Steuer oder deutlich überhöhter Geschwindigkeit gleichzusetzen, halte ich für absurd.

da ich schon Erfahrungen mit Unfällen und Versicherungen habe antworte ich mal:

als Auffahrender hast du hier die Schuld, das wurde auch so aufgenommen und du hast schon eine Strafe gezahlt. Hast du eine Berufshaftpflicht? Die würde dann wohl übernehmen, da du es ja nicht mit Vorsatz gemacht hast. Ob deine normale Haftpflicht das zahlt, musst du mal bei denen erfragen. Andernfalls musst du den Schaden ggf. bei deinem AG in Raten zahlen...

Eine private Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie nur PRIVATE Risiken deckt.

Privat- oder Berufshaftpflicht dürften aufgrund der Benzin-Klausel außen vor sein. Auch glaube ich der Fragesteller ist Angestellter, womit eine Haftung gegenüber dem Chef bei einfacher Fahrlässigkeit ohnehin ausgeschlossen wäre.

Seit wann hat ein angestellter Taxifahrer eine "Berufshaftpflichtversicherung"?

Seit wann deckt diese Art von Versicherung Schäden ab, die durch die Nutzung eines Fahrzeuges entstanden sind?