Aufenthaltsbewilligung B, Schweiz, Sozialhilfe, Visum abgelaufen.. etc...

5 Antworten

Also grundsätzlich würde ich behaupten, dass ein gesunder, junger Mann, worum es sich nach deiner Beschreibung handelt, in der Schweiz auch Arbeit findet, wenn er sich denn nur richtig bemüht! Bei uns mangelt es zum Beispiel in der Krankenpflege und auf dem Bau an Personal und Hilfspersonal. - Der Mann soll sich also einen Tritt in den Hintern geben und bemühen, dann erübrigt sich die Beantwortung dieser Fragen. Im Übrigen: Solange er nicht kriminell ist, muss er im konkreten Fall nicht mit einer Abschiebung rechnen. Er muss allerdings damit rechnen, dass ihm seine Sozialhilfe gekürzt wird, wenn er sich nicht um einen Job bemüht oder ihm vom Arbeitsamt zugewiesene Jobangebote ablehnt. Probleme Arbeit zu finden, haben in der Schweiz wegen eines Systemfehlers bei den Kosten für die Pensionskasse eigentlich nur Menschen über 50 (wegen der völlig blödsinnigen Beitragsstruktur und der Faulheit unserer Politiker, welche eigentlich das Problem seit vielen Jahren kennen und immer noch nicht das Gesetz angepasst haben), deren Abgaben fas doppelt so hoch sind, wie die für jüngere Mitarbeiter. --> Die von dir genannten jungen Leute, sollen sich also um Arbeit bemühen oder sich weiterbilden (da gibt's dann statt Sozialhilfe unter Umständen Stipendien). Wenn jemand nach mehreren Jahren Aufenthalt in der Schweiz noch nicht richtig Deutsch kann, dem ist allerdings nicht zu helfen! In unserem Staat muss niemand verhungern, dafür sorgen Sozial- und Nothilfe. Aber es wird erwartet, dass jeder nach seinen Kräften seinen Beitrag leistet! Die Sprache zu lernen und sich um eine anständige Grundausbildung zu bemühen, gehört zu den Bürgerpflichten!

Ich fände es nur mehr als anständig, sich als Gast in einem Land selbst zu erhalten, ansonsten weiß man ja, wo man seine ursprüngliche Heimat hat. Und ich spreche als Nichtschweizer. Aber als jemand aus A gehen mir auch die Hartz4 Flüchtlinge auf den Zeiger, die für ein paar Monate zu uns nach Vlbg. arbeiten kommen, um dann nicht mehr zu arbeiten und sich durchfüttern lassen. Aber das wird es wohl überall geben, auch bei euch in CH.

Kein Geld, keine Arbeit, kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. So einfach ist das!

Personen ohne Erwerbstätigkeit aus allen EG/EFTA Staaten haben Anspruch auf die Bewilligung B EG/EFTA ohne Erwerbstätigkeit, wenn sie genügende finanzielle Mittel und eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen können.

Diese B-Bewilligung ist fünf Jahre gültig.

Quelle:

http://www.migraweb.ch/de/themen/auslaenderrecht/aufenthalt/aufenthaltsbewilligung/

Nun ist er arbeitslos und er müsste eigentlich bis April seine 1 Jahres Aufenthaltsbewilligung B verlängern..

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Aufenthaltsbewilligung verlängert wird, wenn er gleichzeitig Sozialleistungen beantragen muss.

In der Schweiz ist die Arbeitslosenquote ca 1% - also quasi Vollbeschäftigung. Wer arbeiten möchte und die Bewilligung hat, findet was.

So allgemein lässt sich das nicht sagen, aber eine B Bewilligung verliert man nicht so schnell.

Ok kannst du mir vielleicht noch mehr erzählen oder sollten wir einen Anwalt fragen..?

Also wär schon recht froh wenn ich hier was hören könnte von den Usern..

thx