Aufenthalserlaubnis trotz Schulden?
Hallo liebe Leute,
mein Mann und ich sind verh. ich selbst bin deutsche er kommt aus dem Kosovo.
Wir haben eine gemeinsame Tochter.
Nun wollte mein MAnn seine Aufenthaltserlaubnis verlängern. Bis jetzt wurde dies verweigert, weil er Schulden beim Finanzamt aus der Selbstständigkeit hat und auch andere Schulden.
Die Ausländerbehörde möchte nun sehen, dass er diese beglichen hat. Das kann er jedoch nicht auf einen Schlag.
Bis jetzt hat er erstmal eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis bekommen bis alles nachgewiesen ist.
Nun meine Frage:
Darf der SB von der Ausländerbehörde das überhaupt? Und was könnte passieren wenn er es nicht nachweisen kann?
Ich danke euch schonmal für eure Antworten.
3 Antworten
Ich möchte mal hinzufügen für so Leute wie den ersten Kommentator:
Mein Mann lebt nun seit mehr als vier Jahren hier.
Er hat hier damals Schule gemacht und ebenfalls hier studiert und sollte zurück weil der Krieg vorüber war.
Seitdem er da ist hat er immer gearbeitet....Durch einen Unfall musste er die Firma unter anderer Leitung laufen lassen,die ihm durch miserable Buchhaltung und schlechtes Management das alles eingebrockt hat. Nun arbeitet er als Angestellter um das alles aufholen zu können. Privatinsolvenz ist für ihn überhaupt keine Lösung.
Also bitte nur Ratschläge geben die uns weiterbringen und keine Nazihetze.
Ja und anders als z.B. in der Schweiz muß er nicht damit rechnen, dass seine vorläufige Aufenthaltserlaubnis nicht weiter verlängert und er damit ausreisepflichtig wird. Schon die Ehe mit einer deutschen Staatsbürgerin schützt ihn davor.
Schulden alleine rechtfertigen keine Ausweisung. Im Rahmen des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wird die Ausländerbehörde prüfen, ob der Lebensunterhalt noch gesichert ist (§ 5 I, Nr. 1 AufenthG). So lange er aber seinen Lebensunterhalt (Miete, Versicherungen Kosten für die Ernährung und Pflege) trotzdem ohne Inanspruchnahme der öffentlichen Mittel decken kann, kann seine vorläufige Aufenthaltserlaubnis weiter verlängert werden.
Natürlich können die das. Deine letzte Frage hast du doch selbst beantwortet ihm kann due Erlaubnis verweigert werden.
Kannst du mir vllt. sagen wo genau ich Gesetze dafür finde?