Aufenenthalt Ausländer Mazedonien

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uafenthaltsverordnung §1 absatz 2:

Ein Kurzaufenthalt ist ein Aufenthalt im gemeinsamen Gebiet der Schengen-Staaten von höchstens drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an.

dauerts länger als die drei monate, braucht man einen aufenthaltstitel/visum...

§ 1 erklärt nur den Kurzaufenthalt, beinhaltet aber nicht, wer Visumsfrei reisen darf. Der Kurzaufenthalt ist auch für visumspflichtige Staaten bindend und nicht nur für Visumsfreie! Deshalb gibt es die Schengen Visa - Kategorie C für Kurzaufenthalte (max. 90 Tage). Kommt es zu einem Aufenthalt von über 90 Tagen im Halbjahr, benötigt der Reisende einen nationalen Aufenthaltstitel. Deshalb sind hier die §§ 15ff AufenthV und der neue Visakodex bindend.

Hallo,

Staatsbürger aus Mazedonien, die Inhaber eines neuen biometrischen Reiseasses (ePass) sind, genießen seit kurzem Visumsfreiheit für einen Kurzaufenthalt in Schengen. Kurzaufenthalt bedeutet: 90 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr (180 Tage), vom Zeitpunkt der ersten Einreise. Dieses halbe Jahr nennt man Bezugszeitraum. Beispiel: Erste Einreise am 01.07.2010 der Bezugszeitraum endet demnach am 31.12.2010 (180 Tage). In diesem Zeitraum kann sich der mazedonische Staatsangehörige 90 Tage frei im Schengenraum bewegen. Dazu ist es egal, ob er mehrfach einreist oder die 90 Tage am Stück bleibt. Wichtig ist nur, dass er/sie vor Ablauf des 90. Tages Schengen verlassen haben muss. Sollten bei diesem Beispiel die 90 Tage aufgebraucht sein, kann erst wieder ab dem 01.01.2011 das Recht für 90 Tage in Anspruch genommen werden. Mit der erneuten Einreise wird dann ein neuer Bezugszeitraum begründet. Beispiel 2: Der Reisende teilt sich seine 90 Tage zum Beispiel so ein: Erste Einreise am 01.07.2010 für 10 Tage (Achtung: Tag der Einreise zählt mit!) Ausreise am 10.07.2010 (80 Tage übrig). Am 30.12.2010 reist er erneut ein und möchte 80 Tage bleiben. Das geht, weil sich in diesem Fall einfach der Bezugszeitraum verlängert. Wichtig ist nur, dass er nicht insgesamt über neunzig Tage bleibt. Wenn er dann rechtmäßig ausreist, kann sogar schon am nächsten Tag eine neue Einreise (Bezugszeitraum) begründet werden und dann sogar wieder 90 Tage am Stück.

Achtung: Die Ausreise muss über eine Schengengrenze erfolgen! Wichtig: Nur Mazedonier mit dem neuen ePass genießen dieses Recht! Alle Klarheiten beseitigt? ;o)

Vielen herzlichen Dank für die lange und ausführliche Antwort..habe zu schleunigst die Antworten bewertet,daher aber nen dicken daumen hoch!