Aufbewahrungspflicht der Heizverteiler?

2 Antworten

Bei der Montage neuer elektronischer HKV ist die Übertragung des Vorjahresergebnisses Pflicht. Also entscheidend ist, welche Art von HKV bei euch montiert wurde.

Des weiteren sollte wohl ein von euch gegengezeichnetes Ableseprotokoll existieren. Und wie immer ... es fehlen wichtige Informationen. Habt ihr z.B. eine Ölheizung und der Vermieter hat eine Tankreinigung vornehmen lassen, so sind die anfallenden Kosten in voller Höhe innerhalb eines Jahres umlagefähig.

Ist eine Zentralheizung , und elektronische Heizverteiler.

@Edgar0815

Dann sollten die Vorjahresergebnisses abrufbar sein ... wenn es die Firma ganz richtig macht. Wir belassen die alten HKV immer bei unseren Mietern, schafft zusätzliche Rechtssicherheit & Vertrauen. Wenn die alten HKV (ohne Datenübertrag) aber weg sind ... dann ist die Ablesefirma gekniffen

Und wie gesagt: Bei einer Ölheizung können halt Zusatzkosten entstehen.

@iQMastermind69

Haben Stromzentralheizung. Die Ablesung ist jetzt 4 Wochen her. Ich lege sonst Wiederspruch ein.

ZItat:....Sicherung der Vorjahresampullen

Minotherm II Heizkostenverteiler besitzen einen Vorjahresspeicher, bei dem sich die fest verschlossene Vorjahresampulle im rechten Sichtfenster des Heizkostenverteilers befindet und die bis zur nächsten Ablesung im Gerät verbleibt. Nach der Ablesung steckt der Servicemitarbeiter die abgelesene Ampulle in die rechte Seite und im Regelfall kann damit jeder Wohnungseigentümer oder Mieter noch bis zu einem Jahr nach der Ablesung selbst eine Nachkontrolle vornehmen. Weil die Vorjahresampulle im Gerät vorhanden ist, kann der Verbrauch von der Abrechnung direkt mit dem Wert am Heizkostenverteiler verglichen werden. Das bietet für jeden Wohnungseigentümer oder Mieter die beste denkbare Ablesetransparenz und Abrechnungssicherheit. Lust auf mehr: https://www.minol.de/ablesung.html