Aufbewahrung von Fotodateien als fotograf

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Es steht zwar mit den Aussagen 2:1 gegen dich, aber auch das ist noch lange kein Beweis dafür das du es tatsächlich so gesagt hast. Zeugenaussagen unter Verwandten sind immer so ne Glaubensfrage.

Mein Tipp: Häufiger sichern, vielleicht auch doppelt sichern und Festplatten regelmäßiger erneuern. Hier vielleicht auch nicht aufs Geld gucken sondern hochwertige Geräte kaufen.

Zu deiner Kundin: Auch wenn sie es dir nicht definitiv beweisen kann, da nichts Schriftliches vorliegt, würde ich ihr vorschlagen das ihr euch auf Fifty-Fifty einigt. Ob sie darauf eingeht, ist ne andere Sache. Oder das sie die nächsten Aufnahmen gratis bekommt.

Ich kenne das von meinem Fotografen so: Ich lasse Bilder machen und kann mir dann die DVD mit den Fotos kaufen. Dann hab ich die Rechte am Bild und die Bilder auch zu Hause auf DVD. Wenn ich dann mal abzüge brauche, bring ich die DVD wieder mit. Dann kann nix schief gehen, auch wenn mein Fotograf die Bilder (warum auch immer) nicht mehr haben sollte.

In meinen aushängenden Geschäftsbedingungen steht: Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

!?

@jenss6421

Dann wäre ja alles klar oder? Was will die blöde Kuh dann von dir?

Ich glaube nicht, daß die dir was können. Die Bilder gehören dir, und es bleibt auch dir selbst überlassen, wie lange du die verwahrst. Mir hat auch mal ein Fotograf (war ein befreundeter Nachbar) zugesagt, daß ich Fotos nachbestellen kann, aber nach einem Jahr etwa hatte er sie gelöscht und meinte sogar, das wäre üblich so; keiner hebt die jahrelang auf (zumal grade Bewerbungs- und Passbilder ja auch immer recht aktuell sein müssen und niemand jahrealte Bilder dafür verwendet).

In deinem Fall kommt nun die kaputte Technik dazu; das würde ich als "Unfall" werten; dafür kannst du nichts. Ob nun deine Haftpflichtversicherung den Friseurbesuch der Kundin zahlt, liegt sicherlich in deren Ermessen. Um deine Kundin nicht zu verlieren, würde ich ihr einfach anbieten, ihr die nächsten Fotos ermäßigt zu erstellen; dann wird sie sicher zufrieden sein.

Ich würde mal sagen, daß ist eine Frage der verstrichenen Zeit. Eine Nachbestellung war ja eine ganze Zeit lang möglich - aber eine Sicherung für die Ewigkeit wird auch von niemandem erwartet werden. Gibt es eventuell eine Richtlinie, wie lange eine Nachbestellung möglich sein sollte?

Zum Anwalt gehen.

Oder du bluffst, hast die Daten doch aus datenschutzrechtlichen Gründen löschen müssen, da sie der Speicherung nicht schriftlich zugestimmt haben, oder? ;)

Er darf sie behalten und braucht kein Einverständnis, da der Kunde das bereits durchs Fotografierenlassen getan hat. Ausserdem besitzt der Fotograf die Rechte am Bild. Sprich: Copyright.

Du machst ja Pass- und Bewerbungsfotos. Was macht die Olle da son Trouble um irgendwelche blöden Passbilder? Egal ob zu Bewerbung oder Ausweis etc. braucht man sowieso immer aktuelle Fotos. Was will die dann? Ein Bewerbungsfoto von 2007 verwenden und im Vorstellungsgespräch heissts: "Wer sind SIE denn?"

Die Bilder sind 7 Monate alt! Sie ist so Anfang 20. Ach ja, und für den Friseur will sie 110 Euro.