Auf wen kann ich meinen Bordsteinschaden umlegen?

17 Antworten

Es gab einen Krankenwageneinsatz. Ich war auf der rechten Spur. Bin mit dem vorderen rechten Reifen über den Bordstein gefahren um den Weg freizumachen.

wenn dabei nichts passiert ist, ist der Fall für das Einsatzfahrzeug bereits sonnenklar und eine Verschuldung steht ausser Frage.

Es ist zwar richtig, das sich niemand durch ein erforderliches Ausweichmanöver selbst einen Schaden zufügen muss, aber der ist ja scheinbar auch nicht durch das Ausweichen entstanden, sondern erst bei der situationsbedingten Rückkehr in den fließenden Verkehr. Daher wäre der Schaden meiner Meinung nach aus der Situation heraus zb. durch rückwärtsfahren vermeidbar gewesen.

Ich fahre vom Bordstein runter und es passiert...

Zu diesem Zeitpunkt war das Einsatzfahrzeug nicht mehr beteiligt und die Beschädigung ist eindeutig auf einen Fahrfehler zurück zu führen

Wer übernimmt jetzt die Reparaturkosten?

Du selbst.... Es sei denn, Du hast das Fahrzeug gegen Vollkaskoschäden versichert und bist bereit die vereinbarte Selbstbeteiligung sowie die Rückstufung der SF Klasse für Vollkasko in Kauf zu nehmen

Um einen Schadenersatz zu bekommen, muss jemand eine Schädigung ausgeübt haben.

Dadurch, dass du selber gefahren bist, hast du dir den Schaden auch selber zugefügt und kannst niemanden dafür haftbar machen.

Selbst bei tiefen Schlaglöchern, die ja eindeutig ein Verkehrshindernis und eine Gefahrenstelle sind, fällt es meistens schwer, bei einem Schadensfall seinen Schaden geltend zu machen. Bei einem normalen Bordstein ist das unmöglich.

Deine Antwort ist insgesamt falsch:

Um einen Schadenersatz zu bekommen, muss jemand eine Schädigung ausgeübt haben

Nö.... die aktive Verursachung oder Verursachung durch Unterlassung rechtfertigt Schadensersatzansprüche.... Ausüben muss da niemand etwas

Dadurch, dass du selber gefahren bist, hast du dir den Schaden auch selber zugefügt und kannst niemanden dafür haftbar machen.

Nööö.... siehe oben

Selbst bei tiefen Schlaglöchern, die ja eindeutig ein Verkehrshindernis und eine Gefahrenstelle sind, fällt es meistens schwer, bei einem Schadensfall seinen Schaden geltend zu machen. Bei einem normalen Bordstein ist das unmöglich.

Wenn die Straßenmeisterei das Schlagloch nicht ausreichend gekennzeichnet hat, oder die Reparatur unterlassen hat, an einer Stelle an der niemand mit einem Schlagloch rechnen muss, dann ist der Betreiber der Straße (Kommune / Land / Bund) sehr wohl schadensersatzpflichtig.

Bei einem normalen Bordstein ist das unmöglich.

Der Bordstein war in diesem Fall ja auch überhaupt nicht ursächlich für den Schaden.

Es stellt sich die Frage, ob der Schaden vermeidbar gewesen wäre. Das der PKW Platz machen musste ist soweit schon klar, aber wieso ist der Schaden entstanden? Scheinbar ja nicht durch das Ausweichmannöver sondern durch das anschließende herunter fahren vom Bordstein.... und dafür hätte es auch meiner Meinung nach andere Möglichkeiten gegeben, zb. durch Rückwärts den Bordstein zu verlassen..... und damit, da gebe ich wiederrum Recht, kann der Fahrer des Einsatzfahrzeugs nicht verantwortlich gemacht werden.

Hi,

Auf wen kann ich meinen Bordsteinschaden umlegen?

Wenn vorhanden, kann man bei der Vollkaskoversicherung anklopfen - es handelt sich schließlich um einen selbst verursachten Unfallschaden. Ob sich das finanziell lohnt (Höherstufung), wäre abzuwägen. Funktionieren würde das auch nur für die Felgen...

Sonst müsstest Du die Kosten trotz guter Absichten selbst tragen, es hat dir niemand sonst einen Schaden verursacht, der dafür haftbar gemacht werden kann.

LG

... auf deinen Berater/Makler, denn wenn auch die Felge kaputt ist, wird ja der Reifenschaden über die Vollkasko geordnet.

Die Reparaturkosten übernimmt der, der das kaputt gemacht hat. Und das wirst wohl du sein, weil du gegen den Randstein gefahren bist.

Der §38 der StVO spricht von "unverzüglich freie Bahn schaffen". Da steht weder, dass man um jeden Preis zur Seite fahren muss, noch dass man grundsätzlich anhalten muss, und schon gar nicht dass man dafür irgendwelche Schäden inkauf nehmen soll.

Wenns dir nicht möglich ist, zur Seite zu fahren, musst du so schnell wie möglich weiterfahren, bis du zur Seite kannst. Aber wenn du die Größe oder Empfindlichkeit deines Autos nicht einschätzen kannst, dann ist das dein eigenes Problem.

Ich habe vergessen zu sagen dass es kurz vor der roten Ampel passiert und vor mir standen einige PKWs und die haben dasselbe gemacht wie ich.  

@dunhill30

Springst Du immer hinterher wenn jemand von einer Brücke springt?

@dunhill30

wenn ihr vor einer roten Ampel gestanden habt, so hätte KEINER die Möglichkeit auf den Bordstein zu fahren

alle haben sich die Felge samt Reifen ruiniert ...

Es war halt eine schnelle Reaktion

@dunhill30

Schönes Beispiel, dass Kurzschlussreaktionen im Straßenverkehr nicht gut sind, sondern man mitm Kopf bei der Sache sein muss.