Auf welches Konto bucht man die pauschale Steuer aus der LSt-Anmeldung gem. § 37b EStG?

2 Antworten

Dorthin, wo du sonst auch die Lohnsteuer buchst?!

Ich buche die sonst nirgendswohin, weil die Mitarbeiter ihre LSt selber zahlen?!

@Beinenetrasiert

Die Lohnsteuer muss durch den Arbeitgeber angemeldet und abgeführt werden. Die Mitarbeiter bekommen doch nur Nettogehälter ausgezahlt, oder etwa nicht?Entweder hast du da was falsch verstanden oder es läuft etwas gewaltig schief.

@MenschMitPlan

Die Lohnsteuer wird nicht separat auf einem Kostenkonto gebucht, da sie ja bereits auf dem Kostenkonto Gehälter enthalten ist.

I. d. R. hat man ein Verrechnungskonto Gehalt - hier wird die Lohnsteuer gegen Verbindlichkeit Finanzamt gebucht.

Gehälter (ArbG-Brutto) an Verrechnungskonto Gehalt

Verrechnungskonto Gehalt an Bank (Nettogehaltszahlungen)

Verrechnungskonto Gehalt an Verb. FA (Lohnsteuer)

Verrechnungskonto Gehalt an Verb. Sozialabgaben

Die Zahlungen an das Finanzamt und die Krankenkassen werden dann gegen die entsprechenden Verbindlichkeitenkonten gebucht.

Das Verrechnungskonto müsste, wenn nichts Außergewöhnliches vorliegt, dann monatlich wieder auf NULL sein.

Im angeführten Fall ist die pauschale Lohnsteuer aber, bei betrieblich veranlaßten Präsenten, separat als Aufwand zu buchen.

Es kommt darauf an, ob das Geschenk privat veranlaßt war oder betrieblich:

privat veranlaßt = 6622 (pauschale Steuern nicht abzugsfähig)

betr. veranlaßt = 6612 (pauschale Steuern abzugsfähig) ggf. mit Vorsteuerabzug