Auf welches Konto buchen?

3 Antworten

Nein, das sind laufende Reparaturkosten, es wird ja nichts wesentlich verändert, sondern nur instandgehalten.

Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind Erhaltungsaufwand. Zum Erhaltungsaufwand gehören zum Beispiel: Aufwendungen für den Einbau von messtechnischen Anlagen zur Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten. Demgegenüber liegt ein Herstellungsaufwand vor, wenn Aufwendungen für die Erweiterung oder für wesentliche Verbesserungen am Gebäude entstehen. Mehr dazu findest du unter diesem Link: http://www.valuenet.de/index.php?goto=lexikon

Wenn es sich um bei dem Anstrich handelt, der regelmäßig anfällt, ist es "laufende Instandhaltung", wenn einmalig (z.B. durch einen Wasserschaden) "Reparatur". Letztlich aber egal, da beides in der GuV als "sonstige betriebliche Aufwendungen" zu behandeln sind.

Buchung dann:

-sonst. Aufwand -Vorsteuer an Bank (oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, je nachdem wie Du es bezahlst)

ABER VORSICHT:

Wenn dieser (Neu-)Anstrich zu einer "nachhaltigen und wesentlichen" Wertsteigerung führt, ist es kein Aufwand mehr, sondern Zugang zum Anlagevermögen !!

Maßstab dafür ist vor allem die zukünftige Nutzung des Raumes, sofern diese sich langfristig ändert UND dieser Neuanstrich für die veränderte Nutzung erforderlich ist.

Beispiele: Ursprünglich war´s ein reiner Lagerraum; nach dem Anstrich wird es ein Raum mit einer speziellen Funktion; z.B.: - eine Produktionsstätte - ein Labor - ein Raum für eine zusätzlich notwendig gewordene Heizung

Ob es dann Anschaffungsnebenkosten für die neuen Geräte sind oder nachträgliche Anschaffungskosten für das Gebäude sind, kommt auf den genauen Sachverhalt an.

Abgeschrieben wird es dann entweder über die Laufzeit der neuen Anlagen oder über die Restlaufzeit des Gebäudes selbst.

Buchung dann: - Sachanlagen (Gebäude oder Betriebsausstattung) - Vorsteuer

an Geld (oder Verbindlichkeiten aus L+L)

mfg

Also ich würde im skr04 auf Kto.Nr.6335, Instandhaltung betrieblicher Räume buchen. LG