Auf welcher Straßenseite geht der Fußgänger?

4 Antworten

StVO, § 25 Fußgänger

(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.

Wenn kein Gehweg vorhanden ist, gilt also:

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften muss links gegangen werden.
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften darf auch rechts gegangen werden (muss aber nicht).

Ausserhalb geschlossener Ortschaften: immer links. Klingt auch logisch. Da siehst du, was dir auf deiner Seite entgegenkommt - auf Landstrassen sicher sinnvoll.

Und innerhalb? Dass man links geht und warum man links geht, musst du mir nicht erzählen. Mich interessiert, warum man sich mit Rechtsgehen innerhalb der Ortschaft einer größeren Gefahr aussetzen soll.

ich würde immer links laufen, damit ich die fahrzeuge von vorn sehe und ich ggf ausweichen kann.

Innerorts rechts, außerorts links.

Warum bist du innerorts rechts gegangen? Weil man es dir gesagt hat?

@ruediger32

§ 25 Straßenverkehrsordnung (Vorschirft) Außerorts muss du rechts gehen. Innerorts kann man links oder rechts gehen. Ich bin immer rechts gelafuen (keine Ahnung warum).

@Killuah

Sorry, sollte heißen außerorts musst du LINKS gehen (sofern zumutbar).