Auf welche Rechte kann man sich stützen um einer Autodurchsuchung zu entgehen?

11 Antworten

Grundsätzlich kann man sogar das Öffnen des Kofferraums verweigern. Allerdings sollte man dann auch das Warndreieck und den Verbandskasten vorne im Wagen liegen haben. Denn die kann ein Beamter verlangen zu sehen. Wenn allerdings ein Tatverdacht besteht, (z,B. wenn es stark nach Drogen riecht oder der Fahrer unter Drogen steht. kann ein Polizist einen richterlichen Beschluss beantragen um die Durchsuchung durchzuführen. Ohne darf er nicht einmal das Fahrzeug betreten (z.B. das Führerhaus bei einem LKW). Er wird auch nicht sagen: "öffnen sie den Kofferraum", sondern" würden sie bitte mal den Kofferraum öffnen". Das ist eine Bitte und man hat nun die Möglichkeit ja oder nein zu sagen. Bei einem LKW wird ein Polizist auch immer vorher fragen ob er das Führerhaus betreten darf. Habe ich bei einer Kontrolle schon erlebt. Die Jungs stehen auch nicht gerne im Regen bei einer Kontrolle. :)

Grundsätzlich darf die Polizei auch überprüfen ob die Ladung korrekt gesichert ist und ob Verbandskasten und Warndreieck vorhanden sind. Bei einem Kfz gelten auch nicht die Regeln für eine Hausdurchsuchung sonder eher die einer Taschendurchsuchung. Ein Lkw fahrer darf auch einen Kontrolle der Ladung und Ladungssicherung nicht verweigern. Was das Führerhaus angeht, da kann der LKW Fahrer letztendlich auch nicht verhindern das ein Polizist da mal rein sieht. Viele vergessen hier scheinbar das die Polizei das Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit überprüfen darf. Nur bei einer wirkichen Durchsuchung des Fahrzeug sind die Regeln etwas strenge aber ein Blick in das Fahrzeug oder den Kofferraum ist noch keine Durchsuchung.

Bei einem begründeten Anfangsverdacht hat die Polizei jedes Recht Dein Auto zu durchsuchen. Da musst du dir schon Diplomatenkennzeichen besorgen, damit du dem entgehen kannst. Sonst hast Du natürlich immer noch die Möglichkeit dich hinterher zu beschweren...

Bei einer allgemeinen Verkehrskotrolle reicht der Polizei ein Anfangsverdacht, um dein Auto zu durchsuchen. Wenn du dich weigerst, kannst du damit rechnen, dass du so lange festgehalten wirst, bis ein richterlicher Beschluss vorliegt.

Es gibt keine Sachen, die du der Polizei legal vorenthalten kannst. Ein Polizeibeamter ist in dem Sinn nicht die "Öffentlichkeit"

Ohne gerichtlich angeordneten Durchsuchungsbeschluss kannst du der Polizei die Durchsuchung verweigern soweit ich weis. Wenn es sich um dein eigenes Auto handelt, ist es quasi zu sehen wie dein eigener Wohnraum, in den darf die Polizei auch nicht einfach so ohne Durchsuchungsbeschluss. Es sei denn, dass ein dringender Tatverdacht gegen dich besteht. Was ja bei einer einfachen Verkehrkontrolle nicht der Fall wäre glaube ich.

Gibt es dazu irgendeinen Paragraphen auf den ich mich beziehen kann oder ein Gesetz?

@locke1234

Schau mal im BGB oder im StGB nach oder google einfach.

@informierdich24

Im BGB wirst du vergeblich suchen, das hat nichts mit Zivilrecht zu tun. Eben so wenig wird man im StGB etwas finden.

Ok danke

@locke1234

es gibt aber auch Gefahr im Verzug ...

Im Falle der Gefahr im Verzug können bestimmte Maßnahmen ohne den grundsätzlich vorgeschriebenen Richtervorbehalt durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. ...

Ja, und bis die richterliche Anordnung kommt, kann er auf der Polizeiwache Kaffee trinken.

@DerHans

Völliger Blödsinn.

Ein Beispiel:

Wenn die Polizei dich nachts anhält und einen Verdacht hegt, brauchen die nicht auf einen richterlichen Beschluss zu warten, wenn kein Staatsanwalt oder Richter erreichbar ist, kann die Polizei selbst die Durchsuchung anordnen. Sich selbst quasi den Durchsuchungsbefehl ausstellen. DAS ist 'Gefahr im Verzug'. Damit kann alles begründet werden.

Die hat mir auch ein Freund bei der Polizei bestätigt. Die Polizei hat in Deutschland sehr sehr großen Spielraum.

da ich oft Sachen für meinen Beruf transportiere, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. Die Polizei ist nicht die Öffentlichkeit,und wenn sie meint,dass dein Auto durchsucht werden muss,weil du aus irgend einem Grund verdächtig wirst,dann musst du das akzeptieren.

Aber in diesem Zusammenhang sei die Frage erlaubt,welchen Beruf du denn ausübst.So wie du das schreibst,könnte der Verdacht entstehen,dass du Einbruchwerkzeug mitführst.

Vielleicht sind seine beruflichen Sachen in kleinen Tütchen verpackt. Die zeigt man der Öffentlichkeit auch nicht gerne.