Auf Tankstelle überfallen, wer haftet für beschädigte Sachen und wer zahlt mein Lohn, wenn ich krankgeschrieben bin?

7 Antworten

Sag deinem Chef, dass eine Kündigung gem. §623 BGB schriftlich erfolgen muss. Deine mündliche Kündigung ist unwirksam. Insofern muss er auch den Lohn weiterhin bezahlen.

Auf dem Schaden für die Hose bleibst du wohl sitzen. Dafür kannst du höchstens den Täter haftbar machen, wenn er erwischt wird.

Ich kann dir nur raten, sprich noch einmal mit deinem Chef und suche dir einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Geh zur Arbeiterkammer und kämpfe für deine Rechte.

Was ist denn eine Arbeiterkammer?

Das sieht so aus, als ob dein "Chef" dich überhaupt nicht angemeldet hat. Sonst wäre das überhaupt kein Problem und die zuständige Berufsgenpssenschaft würde zahlen.

Eine Kündigung hätte SCHRIFTLICH erfolgen müssen.

Wenn er sich weigert, den Vorfall der BG zu melden, bleibt dir nichts anderes übrig, als das selbst zu tun. Deine Krankenkasse wird sich ganz sicher auch bei dir melden und einen Bericht über den Vorfall haben wollen.

Hallo BellaBella99

Melde den Vorfall eigenständig der für die Tankstelle zuständigen Berufsgenossenschaft. Das dürfte im Regelfall die BGHW sein.

Die Berufsgenossenschaft kann für dich leisten:

  • Verletztengeld als Entgeltersatzleistung - dieses kann auch gezahlt werden, wenn dein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert. Gib der BG an, dass keine Entgeltfortzahlung erfolgt und du zunächst für die Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld benötigst. Die BG klärt dann mit deinem Arbeitgeber, weswegen dieser keine Entgeltfortzahlung leistet.
  • Behandlung, auch im Sinne psychotherapeutischer Sitzungen, falls du diese aufgrund des Überfalls benötigst.

Die BG kann nicht leisten:

  • Ersatz deiner Hose, da Sachschäden bei einem Arbeitsunfall nicht versichert sind.

Du kannst zudem Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz beantragen. Hier gibt es Infos dazu.

Es empfiehlt sich vielleicht, wenn du dich im Zweifelsfall in Bezug auf die im Raum stehende Kündigung durch einen Anwalt beraten lässt.

Gruß und alles Gute

expertsv