Auf schreiben von ksp.Rechtsanwälte antworten?

4 Antworten

Ganz gleich wer der Gläubiger ist oder wer diesen Vertritt: ist eine Schuld beglichen, ist kein "Klärung" mehr notwendig. Wenn der Anwalt das nicht mitbekäme und etwa einen Mahnbescheid beantragen würde, was mit erheblichen Kosten verbunden ist, wäre auch diese zu Unrecht ergangen und der Schuldner müßte nicht dafür aufkommen, ganz klar; einfach Einspruch erheben, der als Formblatt dem Mahnbescheid beiliegt, und in aller Ruhe abwarten, was weiter passiert. Wegen ein paar Euro Verzugszinsen führt kein Anwalt einen Prozess, das lohnt nicht, weil mindest schon 70 Euro Gerichtsgebühren hinterlegt werden müßten , um nur einen Euro bei einem Gericht einzufordern. Es gelten in Rechtsfragen nur die Tatsachen; wäre wie hier im Beispiel ggf. kurze Zeit zu spät gezahlt, kann nur ein geringer Verzugszins gefordert werden. Begleicht man auch noch diesen Betrag, ist das ganze Erledigt.

Grundsätzlich gilt: Anwaltsschreiben haben eine genauso hohe Wertigkeit, wie sonst eine Zahlungserinnerung eines Privatgläubigers. Was Anwälte schreiben, ist nicht Recht, nur weil es ein Anwalt schreibt; viele denken daran nicht. Ein Anwalt muß bei seiner Vertretung einer Privatfirma wie Paypal nicht die Wahrheit schreiben. Nur was ein Gericht fordert, ist Rechtsverbindlich, was vor Gericht geäußert wird, muß der Wahrheit entsprechen. Will man höflich sein oder weitere Schreiben eines Anwaltes verhindern, kann man an seinen Gläubiger, in diesem Falle Paypal, eine Mitteilung machen, wann der Betrag Überwiesen wurde. Mehr braucht der Schuldner nicht zu tun. Kommen immer weiter Anwaltsschreiben, einfach ungeöffnet in den nächsten Briefkasten stecken. Kein Schuldner ist Verpflichtet, mit dem Anwalt des Gläubigers zu verhandeln oder auf seine Kosten dort Klärungen herbeizuführen, schon gar nicht, wenn die Schuld beglichen ist. Die üblichen Sätze in Anwaltsschreiben, dass man ab sofort nur noch mit ihnen korrespondieren soll, dient nur der Begründung von deren Forderungen. Im vorliegenden Beispiel bestan der Vertrag zwischen dem Gläubiger und Paypal; das Vertragsverhältnis geht nicht einfach auf den Anwalt von Paypal über.

Etwas anderes wäre es natürlich, wenn Paypal den vertrag frist- und rechtsgültig gekündigt hätte, etwa, weil man trotz Mahnungen nicht rechtzeitig bezahlt haben würde. Dann wäre Paypal berechtigt, seine Forderungen an einen Dritten, z. B. einen Anwalt, abzutreten. Aber auch in diesem Falle kann der Anwalt nicht fordern, was ihm nicht zusteht. Für säumige Schuldner hätte Paypal ja selbst einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen können; die Kosten aus dem Mahnbescheid wären dem Schuldner anzulasten, sofern nicht ein Gericht befindet, das man zu unrecht oder in zu großer Betragshöhe angemahnt wurde.

Noch ein weit verbreiteter Irrglaube ist es, das man selbst einen Anwalt haben muß in so einem Falle. Man kann gegen einen Mahnbescheid unproblematisch Widerspruch selber einlegen, den Gerichtstermin erwarten und sich dort selbst zu Sache äußern. Die Gerichte ordnen bei Zivilprozessforderungen stets einen Gütetermin an. Dazu braucht man keinen Anwalt, der ja auch gleich wieder Geld kostet. Man braucht nur die Fragen des Richters wahrheitsgemäß beantworten und wird Recht bekommen, wenn man im Recht ist, selbst wenn der Schuldner mit 20 Anwälten daherkäme. Der Gläubiger muß übrigens am Erfüllungsort, also dem Wohnsitz des Schuldners klagen; man muß also noch nicht einmal weit fahren, nur bis zu seinem zuständigen Amtsgericht.

Und wie sieht so ein formblatt aus bzw was ist das? da liegt nur eine überweisung bei und halt das deckblatt bzw das forderungsschreiben.

@CharlieBrown12

Mit Formblatt ist wohl der Mahnbescheid gemeint? Wenn nicht Mahnbescheid drauf steht und wenn es nicht vom Amtsgericht Hühnfeld mit Zustellungsurkunde gekommen ist, ist es kein Mahnbescheid.

Ruf bei KSP an und sag, dass du das Geld am 01.03 gezahlt hast und denen ihr Schreiben aber erst danach gekriegt hast und frag dann ob sich die Sache nun erledigt hat.

Telefonieren ist gut, Schriftverkehr ist besser. Schick ein Einschreiben (mit Rückschein) in dem du den Sachverhalt erklärst

Und wozu???

Nichts. Sollten sie dich nochmal "belästigen", geh du zu einem Anwalt.