Auf Privatparkplatz geparkt Kosten?

9 Antworten

....bei einem Privatparkplatz hat die Polizei nichts zu suchen - kein Interesse.

Also hast du garnichts zu befürchten. Kannst den Zettel nur als Drohung beachten.

Mit gar keinem. Welche Vertragsstrafe der Betreiber verlangt, wirst du dessen AGB entnehmen können.

Wenn sie denn entsprechend ausgehängt sind.

@mepeisen

Was heißt entsprechend ausgehängt? Mit Schild versehen?

@alexathea

Naja in der Nähe der Auffahrt zum Parkplatz hängt bestimmt ein Schild auf dem die Nutzungsbedingungen zu lesen sind, oder?

@NamenSindSchwer

Ja, man muss also mit mehr Bußgeld rechnen, wenn es mit Schild versehen ist?

@alexathea

Ohne solch ein Schild gibt es keinen wirksamen Vertrag und damit keinerlei Vertragsstrafe. Das wollte ich damit sagen.

@mepeisen

Okay das ist blöd, es war dummerweise mit dem Autokennzeichen versehen. Hab es in meiner Eile nicht bemerkt. Naja, man lernt draus 😅 allerdings habe ich kein Schild mit Nutzungsbedingungen gesehen

Die Polizei interessiert sich nicht für den Parkverstoß. Da geht es vermutlich eher um eine Halterauskunft.

Zivilrechtlich handelt es sich beim Widerrechtlichen Parken auf einem klar als solchen erkennbaren Privatparkplatz um eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht (§§ 858 862 BGB).

Der rechtmäßige Besitzer hat einen Unterlassungsanspruch. Dieser kann z.B. durch eine Abmahnung inkl. strafbewehrter Unterlassungserklärung durchgesetzt werden.

Problem für den Parkplatzbesitzer: Der Anspruch besteht gegenüber dem Täter, nicht gegenüber dem Halter des Fahrzeugs.

Mit gar keinem. Die Polizei ist für private Parkplätze nicht zuständig, nur für den öffentlichen Raum.

Es befand sich um ein Gebäudekomplex mit einer Arztpraxis und 3 weiteren Geschäften, hätte ich vielleicht erwähnen sollen

@alexathea

Das ist dabei egal. Es bleibt ja dennoch ein Privatparkplatz.

0,- €.

Privatparkplätze unterliegen nicht der ständigen Obacht der Polizei und des Ordnungsamts.

Der Betreiber kann aber u.U. die Zahlung einer Vertragstrafe verlangen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.