Auf Privatparkplatz geparkt Kosten?
Ich habe fälschlicherweise für 15 Minuten auf einem Privatparkplatz geparkt und einen Zettel bekommen. Es wird der Polizei gemeldet (NRW).
Mit wieviel Bußgeld muss ich nun rechnen?
9 Antworten
....bei einem Privatparkplatz hat die Polizei nichts zu suchen - kein Interesse.
Also hast du garnichts zu befürchten. Kannst den Zettel nur als Drohung beachten.
Mit gar keinem. Welche Vertragsstrafe der Betreiber verlangt, wirst du dessen AGB entnehmen können.
Was heißt entsprechend ausgehängt? Mit Schild versehen?
Naja in der Nähe der Auffahrt zum Parkplatz hängt bestimmt ein Schild auf dem die Nutzungsbedingungen zu lesen sind, oder?
Ja, man muss also mit mehr Bußgeld rechnen, wenn es mit Schild versehen ist?
Ohne solch ein Schild gibt es keinen wirksamen Vertrag und damit keinerlei Vertragsstrafe. Das wollte ich damit sagen.
Okay das ist blöd, es war dummerweise mit dem Autokennzeichen versehen. Hab es in meiner Eile nicht bemerkt. Naja, man lernt draus 😅 allerdings habe ich kein Schild mit Nutzungsbedingungen gesehen
Die Polizei interessiert sich nicht für den Parkverstoß. Da geht es vermutlich eher um eine Halterauskunft.
Zivilrechtlich handelt es sich beim Widerrechtlichen Parken auf einem klar als solchen erkennbaren Privatparkplatz um eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht (§§ 858 862 BGB).
Der rechtmäßige Besitzer hat einen Unterlassungsanspruch. Dieser kann z.B. durch eine Abmahnung inkl. strafbewehrter Unterlassungserklärung durchgesetzt werden.
Problem für den Parkplatzbesitzer: Der Anspruch besteht gegenüber dem Täter, nicht gegenüber dem Halter des Fahrzeugs.
Mit gar keinem. Die Polizei ist für private Parkplätze nicht zuständig, nur für den öffentlichen Raum.
Es befand sich um ein Gebäudekomplex mit einer Arztpraxis und 3 weiteren Geschäften, hätte ich vielleicht erwähnen sollen
Das ist dabei egal. Es bleibt ja dennoch ein Privatparkplatz.
Alles klar, vielen Dank!
0,- €.
Privatparkplätze unterliegen nicht der ständigen Obacht der Polizei und des Ordnungsamts.
Der Betreiber kann aber u.U. die Zahlung einer Vertragstrafe verlangen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Wenn sie denn entsprechend ausgehängt sind.