Auf Privatparkplatz Fahrzeugbeschädigung-In wieweit haftet der Eigentümer?

4 Antworten

Der Vermieter kann grundsätzlich zu keiner Haftung herangezogen werden.



Inwieweit kann man den Vermieter für den Schaden haftbar machen


gar nicht, ausschliesslich gegen den Verursacher; damit ist DER Drops gelutscht.

Der Vermieter/Verwalter/Hausmeister hat Hausrecht und kann die Überquerung untersagen; Platzverweise aussprechen - bei Zuwiderhandlung ist das Hausfriedensbruch

widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kann man abschleppen lassen; Kosten müssen vorgelegt werden .....



Es gab auch einen weiteren Vandalismusschaden auf einer Terrasse


Anzeige gegen Unbekannt .....

Danke Peterobm, Das Problem, es passiert nichts. Trotz den vom VM geforderten Bildern, Laminierte Karten, wo der Fahrer darauf hingewiesen wird, dass es ein privat Parkplatz ist. Die Karten fliegen anschließend auf dem Parkplatz rum und am nächsten Tag stehen sie wieder hier. Es erfolgt keine Abschleppung wie auf dem Hinweisschild beschrieben. Das spricht sich hier eben rum. Die Mieter zahlen 25€/Mon Miete für den Parkplatz

@fruchtzwerg6020

wenn ich da nicht parken kann - trotz Zusicherung und Zahlung - Brief mit Fristsetzung von ca. 14 Tagen - danach die Miete um die 25€ reduzieren

@peterobm

Es kommt sehr selten vor, dass nix frei ist aber eben sehr voll ist. Keine Nummerierung trotz mehrmaliger Zusage. 

Da der Vermieter euch nicht gezwungen hat dort zu parken und euch auch vermutlich keinen 100% sicheren Parkplatz zugesichert hat -- Pech!

Musst du den Verursacher haftbar machen! 

100%ige Sicherheit gibt es nicht. Wir zahlen Miete 25€/Mon. die Wildparker nichts. Teilw. bekommen Mieter keinen Parkplatz. 

@fruchtzwerg6020

Dann kannst du die Miete kürzen, aber alles andere ist nicht Problem des Vermieters 

@fruchtzwerg6020

jemand parkt auf deinem Parkplatz - steht dort z.B. dein Kennzeichen drann? Abschleppen lassen, must aber in Vorlage treten und beim Halter wieder einfordern 

viel Spass dabei

Gar nicht vermutlich, weil dir ja nicht der Vermieter den Schaden zugefügt hat. Kann ja auch wer legitim auf dem Grundstück gewesen sein.