Auf "Lohnsteuerkarte" oder Rechnung arbeiten?

2 Antworten

Auf "Lohnsteuerkarte" arbeiten = abhängig Beschäftigter / angestellter Arbeitnehmer

Auf Rechnung arbeiten = selbstständig sein - sprich dem Auftraggeber für geleistete Dienste eine Rechnung stellen.

Eine "papierne Lohnsteuerkarte gibt es seit einigen Jahren nicht mehr ( 2011 ), stattdessen werden die Daten zwischen Arbeitgeber und Finanzamt nur noch elektronisch übertragen und der Arbeitnehmer erhält zum Jahresende bzw. Beendigung eines Arbeitsverhältnis eine Lohnsteuerbescheinigung ( der an das FA übermittelten Daten ) ausgedruckt.

Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte?

Die Elektronischen Lohnsteuermerkmale, kurz Elstam, haben die Lohnsteuerkarte ersetzt. Zum Datensatz gehören Ihre Steuerklasse, die Zahl Ihrer Kinderfreibeträge, ob Sie Kirchensteuer zahlen und gegebenenfalls Ihr Freibetrag. Ihr Arbeitgeber kann Ihre Daten elektronisch abrufen.21.11.2016

ELStAM (Elektronische Lohnsteuerkarte) - Bescheinigung beantragen ...

https://www.finanztip.de/elstam/

"Auf Steuerkarte" seht umgangssprachlich bei " abhängig beschäftigten " Personen nur für die Frage, ob sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Teil- / oder Vollzeit nachgehen, oder ob sie eine SV-freie Beschäftigung wie z.B. einen " Minijob " oder kurzfristige Beschäftigng ( nicht über 70 Tage im Jahr ) ausüben.

" Auf Rechnung " steht für die Frage, ob eine selbstständige Person ( Gewerbetreibend ) formal korrekt mit MwST etc . abrechnet, oder Arbeiten mal " unter der Hand " ausübt und den Staat dabei " vergisst " ( Schwarzarbeit )