Auf Erstellung des Führerscheins warten trotz Fahrerlaubnis?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ablauf des allgemeinen Verwaltungsverfahrens:
1. Antragstellung (§ 21 FeV) entweder bei der örtlichen Behörde oder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde
2. Bearbeitung durch die Fahrerlaubnisbehörde (§ 21 Abs. 1 FeV)
3. Auftragserteilung an die Bundesdruckerei zur Herstellung der Karte ohne Aushändigungsdatum (§ 22 Abs. 3 FeV)

4. Erteilung Prüfungsauftrag an die Techn.Prüfstelle (§ 22 Abs. 4 FeV)
5. Befähigungsprüfungen
6. Prüfung bestanden, Aushändigung Führerschein (§ 22 Abs. 4 FeV)
7. Mitteilung durch die Fahrerlaubnisbehörde an das Zentrale FE- Register beim KBA

Aufgrund dieses Ablaufs kannst du erkennen, das die
Fahrerlaubnisbehörde die Karte in Auftrag gibt, sobald diese ihre Bearbeitung abgeschlossen hat.


Normallieferung des Führerschein ca. 10 bis 14 Tage nach
Auftragseingang beim Hersteller, Expresslieferung an Behörden gegen
Aufpreis: 2 bis 4 Tage

Die Ausstellung eines Nachweises als vorläufige Fahrtberechtigung erfolgt innerhalb kürzester Zeit und dient als Nachweis der Fahrerlaubnis bis zur Aushändigung des Kartenführerscheins.







Weißt du zufällig ob bei einem Neuantrag (also nach der Sperrfrist etc.) auch erst nach Bearbeitung des Neuantrages der Führerschein in Auftrag gegeben wird oder schon bei Erhalten des Antrages.

Denn hierbei sind ja keinerlei Prüfungsergebnisse abzuwarten eher werden Führungszeugnis etc beantragt um den Antrag zu bearbeiten.

@Qarizzmaatiikxx

Meines Wissens erfolgt die Beauftragung zur Herstellung der Karte  erst nach Endbearbeitung durch die Behörde. Erst dann kann die Behörde feststellen, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung auch erfüllt wurden.

wie kann etwas Vorläufig ausgestellt werden, wenn du keinen FS hast? Der wird erst gedruckt wenn die Feststellung der Fahreignung feststeht. 

du bekommst einen Druckfrischen, deiner ist durch den Reisswolf

Das weiß ich...aber gibt es nicht ne Möglichkeit für einen Zettel etc. der bis zur Fertigstellung des FS gelten könnte? 

Expressherstellung geht auch oder?

@Qarizzmaatiikxx

das läuft seinen Gang, die paar Tage must halt abwarten - du hast keinen Einfluss

Hallo Qarizzmaatiikxx,

wenn bei Erteilung der Fahrerlaubnis der richtige Führerschein noch nicht fertigt ist, kannst Du Dir von der Führerscheinstelle einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen.

Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheines beträgt 8 Euro.

Erforderlich für die Ausstellung des vorläufigen Führerscheins ist nur:

  • ein gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit aktueller Meldebescheinigung
  • ein biometrisches Foto
  • die Gebühr von 8 Euro ist zu entrichten

Zu beachten ist nur, dass der vorläufige Führerschein nur innerhalb von Deutschland gültig ist. Im Ausland darfst Du mit dem vorläufigen Führerschein nicht fahren.

Schöne Grüße
TheGrow

Diesen zu erstellen dauert doch auch fast so lange oder irre ich mich? gibt es nicht eher eine Art Bestätigung der Fahrerlaubnis oder etwas derartiges?

@Qarizzmaatiikxx

Das Erstellen des vorläufigen Führerscheinscheins dauert keine 10 ~ 20 Minuten und erfolgt direkt vor Ort bei Antragstellung auf einen vorläufigen Führerschein.

Sehe übrigens gerade, dass kein Lichtbild erforderlich ist. Der vorläufige Führerschein sieht so aus:

http://www.notapage.de/auto/fuehrerschein.jpg

Aber wenn Dir die Fahrerlaubnis neu erteilt wurde, kannst Du ja sicherheitshalber vorher bei Deiner Führerscheinstelle anrufen und fragen, ob der richtige nicht schon bereits zum Abholen bereit liegt und wenn nicht ob Du ein Lichtbild mitbringen musst.

Hallo.

Wenn alle Daten bei der Fahrerlaubnisstelle vorhanden sind, wir der Auftrag ohne Anfangsdatum zur
Bundesdruckerei zum Druck gegeben.
Das Ablaufdatum wird + 15 Jahre schon bei Antragstellung eingetragen.
Der Prüfer trägt das Beginndatum mit einem Doku-Stift mit der Hand ein.

Es ist unterschiedlich. Manchmal gibt der Prüfer auch nur eine  Bestätigung
für die Prüfung. Das ist etwas verschieden Organisiert, dann gibt es den Führerschein bei der Führerscheinstelle.

Mit Gruß
Bley 1914