Auf die Straße/Gehweg gekotzt?!

7 Antworten

Viele Gemeinden haben eine sog. Reinhaltungsverordnung (heißt bei uns jedenfalls so), die auf Grundlage des Straßengesetzes des jeweiligen Bundeslandes erlassen wurde. Darin ist geregelt, dass die Verunreinigung von öffentlichen Straßen und Wegen eine Ordnungswidrigkeit ist. Wird jemand beim Entleeren seines Mageninhalts auf den Gehweg erwischt, ist bei uns eine Geldbuße bis zu 500 Euro möglich.

Ich glaube auch nicht, dass du dich dabei auf rechtfertigenden Notstand berufen kannst, schließlich hast du das Erbrechen selber durch den Alkohol herbeigeführt. Es wäre dann noch zu klären, ob du nicht so dicht warst, dass du nicht vorwerfbar handeln konntest (im Strafrecht: Schuldunfähigkeit), dann könnte die Tat selber nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Allerdings greift dann der Auffangtatbestand des Vollrauschs (§ 122 OWiG: http://dejure.org/gesetze/OWiG/122.html), auf dessen Grundlage man dich wegen des Besaufens drankriegen kann.

Arbeitsstunden ... einmal abreihern, 3 stunden

Haha.. :D keine Sorge, da passiert nichts.

nein das ist nicht strafbar du kannst dann ja in dem moment nichts dafuer auser du hast gesoffen wie ein Schwein

Warum wird wohl so eine Frage gestellt - zumal am 01. Januar!

;-)

@Frankonian

es war der alkohl der mich zum erbrechen gezwungen hat:D