Auf den Kosten sitzen geblieben (Haftpflichtversicherung)?

4 Antworten

Versicherungsombudsmann. Kostet nichts und die Entscheidung ist bis 10.000,- € Schadenwert für die Versicherung bindend. Ist aber keine Garantie dass ihr Erfolg habt.

Habt ihr keinen Vermittler oder Makler der den Vertrag betreut? Den hättet ihr sofort anrufen und den Schaden melden sollen und auf die Dringlichkeit sofortiger Entscheidung hinweisen müssen.

Ihr hätter den Schaden auch provisorisch fixen lassen können.

.... aber Glasbruch bezahlt doch die eigene Glasversicherung und wenn einer fällt, haftet doch der Auftraggeber für den Rest, oder?

Seit wann muß eine PH eine Sanierung übernehmen, das wird nichts.

Und den Schaden beweisen muß nicht die Versicherung, sondern der Antragsteller.

Warum hat sich denn Dein "Berater" nicht gekümmert, für den ist das doch auch Alltag, oder?

Zudem gibt es Notreparatur/Sicherungsmaßnahmen.

Hallo Edmundi22,

 Er ist mit einem Tablet voller Gläser ausgerutscht

Dies nennt man dann auch eine Gefälligkeitshandlung für den Hausbesitzer, was bei vielen Privathaftpflichtversicherungen ausgeschlossen ist.

Aber selbst wenn die Privathaftpflichtversicherung dies zahlen würde, wäre nur der Zeitwert der beschädigten Terrassentür und der Gläser versichert.

Bedeutet, die kompletten Kosten werden auf keinen Fall übernommen.

Hier kommt es auch darauf an, in welchem Jahr diese Terrassentür eingebaut wurde und aus welchen Materialien sie bestanden hat.

Der Freund deines Mannes hätte seinen Versicherungsvermittler um Hilfe bitten sollen.  Auch dieser hätte die Möglichkeit gehabt, den Schaden aufzunehmen und per Telefon die Übernahme der Kosten mit dem Versicherer klären können.

Auch bei einem Kleinkind, kann man durch einen Rollladen, oder durch eine Behelfstür die Öffnung verschließen.

Mich stört bei deinem Text der Hinweis mit dem Kleinkind, denn die Öffnung nach draußen war da und die Lieferung hat ja auch 4 Wochen gedauert.

Was kann man jetzt machen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben?

Ihr könnt da gar nichts machen.  Aber der Freund deines Mannes sollte seine Versicherung kontaktieren, alternativ seinen Versicherungsvermittler und nachfragen, was der Grund für die Ablehnung ist.

Wie ich zu Beginn schrieb, sind Gefälligkeitshandlungen bei vielen Privathaftpflichtversicherungen nicht mitversichert.

Ergänzend, könntet ihr den Schaden der Glastür eurer Glasversicherung melden.

Gruß Apolon

Schön blöd, sorry

Da ruft man die Versicherung an und lässt sich am nächsten Tag den Sachverständigen kommen ... und dann geht man zum Schreiner und lässt das entweder provisorisch bis zur Übernahme der Versicherung reparieren, oder man fragt einfach den versicherungs Gutachter nach dem weiteren pro cedere

Und eure 1,5 Jahre alte Tochter kann dann halt mal die nächsten 14 Tage NICHT durch die terassentür 'gehen'

Ich fürchte ihr habt da ein paar echte Probleme ...

Da ruft man die Versicherung an

Dies kann nur der Versicherungsnehmer tun und nicht der Geschädigte.

@Apolon

Wenn der geschädigte vom schädiget die tel Nummer bekommt und der vorher den Schaden gemeldet hat, kann man sich durchaus im Interesse einer zeitnahen Problemlösung (offene terrassen Tür!) kurzschliessen... alles schon erlebt!