Auf den Kosten sitzen geblieben (Haftpflichtversicherung)?
Hallo zusammen,
Ich versuche meine Frage so kurz und knapp wie möglich zu halten.
Ein Freund von meinem Ehemann war zu Gast bei uns. Wir waren zusammen im Garten. Er ist mit einem Tablet voller Gläser ausgerutscht und total in unsere Terassentür, mit der Terassentür zusammen ins Wohnzimmer gefallen.
Terassen Dreh-Kipp Tür Totalschaden! Holzrahmen kaputt-Fenster kaputt!
Wir haben eine Tochter (1,5 Jahre) Zuhause, deshalb haben wir uns schnell drum gekümmert, und haben die Preise für neue Fenster verglichen. Unser Häuschen ist ein Altbau, das heißt unsere Fenster haben Sondermaßen! Alle Fenster sind aus Holz und haben die Farbe Mahagoni.
Wir haben bei vielen Baumärkten und Firmen nach Kostenvoranschlägen gefragt. Nur eine Terassentür mit Holzrahmen Mahagoni, Sondermaß schlappe 2.800€!!! Das günstigte Angebot war 1400€, Terassentür & das Fenster (wär ja blöd wenn die Fenster verschiedene Farben haben) daneben, Weiß Kunstoff! (Obwohl wir überall Fenster mit Holzrahmen haben)!
Wir haben den KV zur Versicherung geschickt, und haben ohne eine Freigabe die Fenster bestellt. Weil Lieferung 4 Wochen..
Jetzt sind wir sozusagen auf den Kosten sitzen geblieben.. Weil wir ohne Freigabe bestellt haben & weil die Versicherung kein Gutachten bei uns machen kann...
Wir haben Fotos vom Schaden geschickt & vom Fenster.. Ich weiß nicht warum diese nicht als Beweismittel gelten??
Würdet ihr 8 Wochen ohne Fenster da sitzen mit einem Kleinkind? Nur weil die Versicherung zu lange braucht für eine Freigabe?
Ganz davon abgesehen dass bei unseren Nachbarn kurz bevor das passiert ist eingebrochen wurde.
Dann wollten wir natürlich so schnell wie möglich die Fenster austauschen.
Was kann man jetzt machen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben? Ich bitte um Hilfe
Lieben Dank
4 Antworten
Versicherungsombudsmann. Kostet nichts und die Entscheidung ist bis 10.000,- € Schadenwert für die Versicherung bindend. Ist aber keine Garantie dass ihr Erfolg habt.
Habt ihr keinen Vermittler oder Makler der den Vertrag betreut? Den hättet ihr sofort anrufen und den Schaden melden sollen und auf die Dringlichkeit sofortiger Entscheidung hinweisen müssen.
Ihr hätter den Schaden auch provisorisch fixen lassen können.
.... aber Glasbruch bezahlt doch die eigene Glasversicherung und wenn einer fällt, haftet doch der Auftraggeber für den Rest, oder?
Seit wann muß eine PH eine Sanierung übernehmen, das wird nichts.
Und den Schaden beweisen muß nicht die Versicherung, sondern der Antragsteller.
Warum hat sich denn Dein "Berater" nicht gekümmert, für den ist das doch auch Alltag, oder?
Zudem gibt es Notreparatur/Sicherungsmaßnahmen.
Hallo Edmundi22,
Er ist mit einem Tablet voller Gläser ausgerutscht
Dies nennt man dann auch eine Gefälligkeitshandlung für den Hausbesitzer, was bei vielen Privathaftpflichtversicherungen ausgeschlossen ist.
Aber selbst wenn die Privathaftpflichtversicherung dies zahlen würde, wäre nur der Zeitwert der beschädigten Terrassentür und der Gläser versichert.
Bedeutet, die kompletten Kosten werden auf keinen Fall übernommen.
Hier kommt es auch darauf an, in welchem Jahr diese Terrassentür eingebaut wurde und aus welchen Materialien sie bestanden hat.
Der Freund deines Mannes hätte seinen Versicherungsvermittler um Hilfe bitten sollen. Auch dieser hätte die Möglichkeit gehabt, den Schaden aufzunehmen und per Telefon die Übernahme der Kosten mit dem Versicherer klären können.
Auch bei einem Kleinkind, kann man durch einen Rollladen, oder durch eine Behelfstür die Öffnung verschließen.
Mich stört bei deinem Text der Hinweis mit dem Kleinkind, denn die Öffnung nach draußen war da und die Lieferung hat ja auch 4 Wochen gedauert.
Was kann man jetzt machen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben?
Ihr könnt da gar nichts machen. Aber der Freund deines Mannes sollte seine Versicherung kontaktieren, alternativ seinen Versicherungsvermittler und nachfragen, was der Grund für die Ablehnung ist.
Wie ich zu Beginn schrieb, sind Gefälligkeitshandlungen bei vielen Privathaftpflichtversicherungen nicht mitversichert.
Ergänzend, könntet ihr den Schaden der Glastür eurer Glasversicherung melden.
Gruß Apolon
Schön blöd, sorry
Da ruft man die Versicherung an und lässt sich am nächsten Tag den Sachverständigen kommen ... und dann geht man zum Schreiner und lässt das entweder provisorisch bis zur Übernahme der Versicherung reparieren, oder man fragt einfach den versicherungs Gutachter nach dem weiteren pro cedere
Und eure 1,5 Jahre alte Tochter kann dann halt mal die nächsten 14 Tage NICHT durch die terassentür 'gehen'
Ich fürchte ihr habt da ein paar echte Probleme ...
Wenn der geschädigte vom schädiget die tel Nummer bekommt und der vorher den Schaden gemeldet hat, kann man sich durchaus im Interesse einer zeitnahen Problemlösung (offene terrassen Tür!) kurzschliessen... alles schon erlebt!
Dies kann nur der Versicherungsnehmer tun und nicht der Geschädigte.