Auf dem Roller unter Cannabiseinfluss und ohne Führerschein von Polizei angehalten!

9 Antworten

Da kommt einiges auf dich zu. Da wären Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss. Für sich allein betrachtet hohe Geldstrafe und Führerscheinsperre mit MPU-Pflicht.

Das Telefon wird noch eine Zeit lang einbehalten, weil es sein kann, dass die Diebstahlmeldung erst später kommt. Abgesehen davon ist es schon mal nicht normal, ein Smartphone mit Zubehör und Originalverpackung mit sich herumzutragen, anscheinend in neuem Zusatnd, und dann nicht nachweisen zu können, wo man es gekauft hat. Keine Rechnung zu besitzen, ist - schon im Hinblick auf Reparaturansprüche - wenig glaubhaft. Allerdings beinhaltet dies keinen Straftatbestand. Du wirst das Telefon spätestens in einer Woche zurück bekommen, wenn die Imei-Nummer nicht mittlerweile als gestohlen gemeldet wurde. Wenn die Polizei das Telefon durchsucht, um Anhaltspunkte für weitere Straftaten zu finden, kannst du erst einmal nichts dagegen machen. Da würde ich an deiner Stelle auch mal ganz kleine Brötchen backen.

Der Cannabisbesitz von 3 g ist unterhalb der strafbaren, nicht geringen Menge, auch für sich allein betrachtet. Da du aber schon bekifft warst, ergibt dieser Besitz eine neue Qualität. Ich wünsche dir nur, dass du nicht auf Bewährung bist, sonst fährst du nämlich ein.

Da wird nichts fallengelassen. Es wird zur Anklage kommen. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis unter Drogeneinfluss.

Mach dich auf was gefasst. Da ist das Ding mit dem Handy noch Peanuts gegen.

Und ja, sie dürfen dein Handy untersuchen.

gegen dich liegt ein konkreter Verdacht vor - also dürfen sie auch sowohl das Handy vorläufig einbehalten als auch für mögliche Beweise untersuchen.

Nach 5 Jahren ist die frühere Vorstrafe noch nicht verjährt - als Wiederholungstäter kommt da so Einiges auf dich zu. Auf jeden Fall wird es ein Gerichtsverfahren geben, möglicherweise auch eine Hausdurchsuchung. Von möglichen Beweisen (Kontakte zum Dealer, Besitz von Rauschmittel in nicht geringen Mengen, dem Ergebnis der Blutwerte, eventueller Diebstahl, Vorstrafen und anderen Faktoren wird das Urteil ausfallen. Da solltest du schon mal Haft (möglicherweise auf Bewährung) einkalkulieren. Ein guter Anwalt kann dir behilflich sein.

Oh mann, das wird teuer und schmerzhaft! Allein schon das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe oder bis zu 180 Tagesätze geben. Dann noch unter Drogeneinfluss.... Eventuell kommt dann noch eine Hausdurchsuchung. Spar schon mal dein Geld. Das wird RICHTIG teuer werden!

Also von einer schnellen Wiedererteilung des Lappens kannst du dich schon mal verabschieden!

fahren mit cannabis oder änlichem ist äusserst unverantwortlich, denn du bist ja nicht alleine auf der strasse, und da du jetzt das 2. mal "hochgenommen" wurdest, können in der bestrafung verschärfungen auftreten, das handy bekommst du, falls nicht geklaut wieder, da die überprüfen, wer deinen vertrag oder karte gekauft hat, und somit auch wissen, wer sich das handy bestellt hat, ob mit oder ohne rechnung aber warum hast du denn nichts daraus gelernt als du vor 5 jahren hochgenommen wurdest ??