Auf dem Fahrrad angehalten ohne Bremse

3 Antworten

Nach der deutschen StVZO muss ein Fahrrad zwei unabhängig von einander funktionierende Bremsen haben. Egal ob Scheibe, Felge, Trommel oder Rücktrittsbremse oder sonstige. Das Bußgeld dabei liegt bei 15€ (Quelle: ADFC). Ob der Polizist deine Luft raus lassen darf ist fraglich meiner Meinung nach nicht (aber bitte dich nicht darauf Berufen). Dir deine Schläuche oder ähnliches an deinem Fahrrad zu "Demontieren" ist auf gar keinen Fall erlaubt genau so wenig darf er das Fahrrad einsacken.

Kennst du denn Namen von dem Beamten? Wenn ja ich würde eine Dienstaufsicht Beschwerde einreichen wie der mit dir umspringt geht ja mal gar nicht.

Wie immer alles ohne Gewähr.

Ob der Polizist deine Luft raus lassen darf ist fraglich meiner Meinung nach nicht (aber bitte dich nicht darauf Berufen). Dir deine Schläuche oder ähnliches an deinem Fahrrad zu "Demontieren" ist auf gar keinen Fall erlaubt genau so wenig darf er das Fahrrad einsacken.

Der Polizeibeamte darf eine solche Maßnahme treffen, unter Umständen muss er dies sogar. Wenn das Fahrrad nicht verkehrssicher ist (und das ist ohne Bremse der Fall), muss die Weiterfahrt untersagt und evtl. auch unterbunden werden. Eine geeignete Maßnahme kann das Herauslassen der Luft sein (in dieser Situation die mildeste Maßnahme), im schlimmsten Fall wird das Fahrrad sichergestellt.

@PepsiMaster

Nein er darf das Fahrrad nicht abnehmen zumindest nicht im erst Fall. Wenn sowas öfters vorkommt wäre das Verständlich. Aber ansonsten darf niemand selbst ein Polizist das Rad nicht Unterschlagen. Das Thema hatte ich nämlich selbst schon mal das ich mit einer Akku Leuchte (vor dem 01.08.2013) "erwischt" wurde und der Typ mit am helligten Tag gegen 12:00 Uhr mein Rad Unterschlagen wollte. Ich habs ihm nicht gegeben warum auch? Ich stellte ja keine Gefahr da. Mag sein, dass durch die Mangelnde Bremse das anders aussieht. Aber nach deiner Auffassung wäre es ja ein Leichtes weiter zufahren. Ich persönlich hab immer ne Pumpe dabei. Polizist ist außer Sichtweite Reifen aufpumpen. Auch nicht so schwer......

@EzioAuditore600

Nein er darf das Fahrrad nicht abnehmen zumindest nicht im erst Fall

Im Wiederholungsfall ist es natürlich leichter .. aber eine solche Maßnahme ist auch beim ersten Mal schon möglich.

Aber ansonsten darf niemand selbst ein Polizist das Rad nicht Unterschlagen.

Mit "Unterschlagen" hat eine solche polizeiliche Maßnahme nichts zu tun.

Ich persönlich hab immer ne Pumpe dabei. Polizist ist außer Sichtweite Reifen aufpumpen. Auch nicht so schwer......

Natürlich nicht schwer .. und deshalb wäre in diesem Fall das Herauslassen der Luft keine geeignete Maßnahme ...

@PepsiMaster

Wenn er mir das Fahrrad wegnimmt im Erstfall finde ich schon Hart ich hab meins auch nicht abgegeben. Nur, weil er es haben wollte und da kann der Beamte nichts machen. Im Grunde laufen die Polizisten auf Glatt Eis mit dem was sie dürfen und mit dem was sie nicht dürfen...... Fakt ist: Ich sollte mein Rad auch schon mal abgeben hab es nicht getan und damit war die Sache geregelt. Wenn er irgendwelche Probleme hat kann er sich dann ja mit meinem Anwalt in Verbindung setzen.

@EzioAuditore600

Wenn er mir das Fahrrad wegnimmt im Erstfall finde ich schon Hart ich hab meins auch nicht abgegeben.

Dann sollte es auch nicht sichergestellt werden. Dann wurde die Maßnahme evtl. für zukünftige Verstöße angedroht. Wenn das Rad sichergestellt werden soll, spielt es ja keine Rolle, ob der Betroffene das Rad abgeben möchte oder nicht ...

Nur, weil er es haben wollte und da kann der Beamte nichts machen.

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und der Beamte das Fahrrad sicherstellen will, wird das auch so gemacht ...

Im Grunde laufen die Polizisten auf Glatt Eis mit dem was sie dürfen und mit dem was sie nicht dürfen

Nein, eigentlich nicht .. ist ziemlich genau geregelt.

Fakt ist: Ich sollte mein Rad auch schon mal abgeben hab es nicht getan und damit war die Sache geregelt.

Nicht Fakt! Wie schon gesagt .. dann wurde die Sicherstellung evtl. als Folgemaßnahme im Wiederholungsfall angedroht. Wenn das Fahrrad sichergestellt werden soll, wird es sichergestellt.

Wenn er irgendwelche Probleme hat kann er sich dann ja mit meinem Anwalt in Verbindung setzen.

Der Weg ist umgekehrt. Das Fahrrad wird sichergestellt und der Betroffene muss sich dann mit seinem Rechtsanwalt an die Polizei wenden ...

@PepsiMaster

Nein er wollte das Rad haben nur ich sah keinen Grund es war StVZO Konform ausgestattet der Beamte meinte es würde an den Schutzblechen liegen, welche nicht vorhanden waren nur ich kenne keinen Punkt der StVZO, dass ein Fahrrad über ein bzw. 2 Schutzbleche verfügen muss. Zudem kann der Polizist gar nichts machen. Dies sage ich in Berufung auf meinen Rechtsanwalt, denn ein Polizist muss einen Beschluss haben. Hat er den nicht Pech. Ich bin schon in Zich Kontrollen geraten. Mein Fahrrad hat keine StVZO Ausstattung und auch keine LED Lampen oder Dynamo Lampen. Ich hab mein Rad immer noch. Und warum?, weil er es nicht einfach mitnehmen darf. Punkt.

@EzioAuditore600

Und warum?, weil er es nicht einfach mitnehmen darf.

um mich zu wiederholen: Er dürfte, wenn davon auszugehen ist, dass weiterhin mit dem nicht verkehrssicheren Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden soll. Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage u.a. §40 HSOG. PUNKT

Ein Fahrrad ohne Bremsen, bzw. ohne funktionierende Bremsen ist nicht verkehrstauglich und somit monierbar ! ABER: Die Strafe steht meiner Meinung nach im BG-Katalog mit 10 Euro ausgeschrieben...zudem darf der Polizist dich weder unangekündigt ausbremsen, noch deinen Schlauch entleeren, oder gar dein Rad demontieren.....er kann und muss dich aber auffordern, dein Rad zu schieben und die Bremsen zu montieren, bevor Du wieder fahren darfst !

Offensichtlich hatte der Polizist einen schlechten Tag, oder er war sauer, weil Du auf vorherige Anhalteversuche nicht reagiert hast.

Bremsen musst Du montieren, wenn Du mit deinem Rad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen willst !

In Berlin hat die Polizei die Fixies eingezogen. Ob das einer gerichtlichen Prüfung stand hält, wage ich zu bezweifeln. Als Zweitadfahrer gibt man sich gerne kumpelhaft,, das Du war daher bestimmt nicht despektierlich gemeint. Das was du als Schneiden bezeichnest, war vermutlich die Distanz, die normale Fahrräder zum Anhalten benötigen. Hand aufs Herz, der Bremsweg von Fixies ist saulang, und daher gehört an an solches Fahrrad auch wenigstens eine Vordradbremse. Zur Unterbindung der Weiterfahrt ist Luftablassen o.k., mit dem Schlauch jedoch etwas übertrieben. Für den Fall, dass du danach aufpumpst, jedoch geeignet.