Auf Bewährung, neue Anzeige?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Schlderung klingt sehr danach, dass die 6 Monate eine Jugendstrafe sind. Deshalb ist es recht wahrscheinlich, dass Du draußen bleibst.

Da Du noch in der Ausbildung bist, ist es ziemlich sicher, dass wieder Jugendstrafrecht angewandt wird. Und bei Jugendlichen ist es so, dass aus den "alten" Verurteilungen und der neuen Strafe ein neues Gesamtpaket gepackt wird. Das entsprechend größer ist als die alte Strafe. In diesem Fall wirst Du wohl mit ca. 1 Jahr Jugendstafe rechnen müssen. Das kann man dann wieder zur Bewährung aussetzen. Da Dir niemand die Ausbildung kaputt machen wollen wird, ist die Bewährung sehr wahrscheinlich. Es wird dann eine neue Bewährungszeit (mindestens wieder 2 Jahre) festgesetzt. Und Du wirst natürlich entsprechende Auflagen bekommen. Abgesehen davon ist natürlich die Fahrerlaubnis in noch weitere Ferne gerückt, wenn die Tat wieder unter Alkoholeinfluss begangen wurde.

Näheres dazu kann Dir Dein Bewährungshelfer sagen, der den zuständigen Richter, die Staatsanwaltschaft und die Gepflogenheiten an Deinem Amtsgericht kennt.

Gründe für die Anwendung von Jugendstrafrecht lagen nicht vor....

@dartspieler

Au weia. Dann hast Du vermutlich nicht mal einen Bewährungshelfer, oder? Aber es sind auch zwei Bewährungen gleichzeitig möglich. Du kannst dann tatsächlich so argumentieren, dass das mit Bewährungshelfer alles nicht passiert wäre. Und schon hat das Gericht einen Grund, es noch mal mit einer Bewährung zu versuchen ;-)

Du wirst Dich auf 9-12 Monate Freiheitsstrafe (zur Bewährung...) für die neue Sache einstellen müssen. Die kommen dann zu den 6 Monaten noch einmal dazu.

@skyfly71

Doch bewährungshelfer habe ich. :/

@dartspieler

Und wie sieht es eigentlich mit guter führung aus wenn ich rein muss? wielange muss man dafür den höchstens verurteilt werden

@dartspieler

Es besteht die Chance, dass Du nach 2/3 der Strafe vorzeitig entlassen wirst. Nach der Hälfte ist dies zwar auch schon möglich, das ist aber extrem selten, weshalb man darauf nicht hoffen sollte.

Es kann aber eben auch ein Entlassungszeitpunkt irgendwo zwischen 2/3 und der gesamten Strafdauer sein.

Die Bewährung kann in diesem Fall durchaus widerrufen werden, was zur Folge hätte, dass du die Haftstrafe antreten müsstest. Die Bewährungszeit kann aber auch lediglich verlängert oder andere Maßnahmen können ergriffen werden. Der dazugehörige Paragraf ist der § 56f StGB.

Das ist nicht nur allein wegen den bevorstehenden Prüfungen schlecht...

Kenn mich natürlich nicht zu 100% aus ABER mir wurde immer gesagt, wenn man auf Bewährung ist und lässt sich noch was zu Schulden kommen dann geht´s in den Bau! Das ist das was man mir immer gesagt hat bzw. das wo ich aufgeschnappt habe!

nein die bewährung wird nicht verlängert bewährung heist das man in der zeit die man auf bewährung ist keinen mist bauen darf tut man das trozdem und wird wieder angezeigt gehts in den knast und das ohne umwege.

Da du wohl noch als Jugendlicher abgeurteilt wurdest, hast du noch eine Chance verdient. Das hängt aber einzig und allein von deinem Richter ab. Ein Anwalt wäre eine gute Investition!