Auf Arbeit was Kaputt gemacht, ich soll bezahlen?

5 Antworten

Als Beschäftigter haftest du lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz.

Ob einer dieser beiden Punkte bei dir vorliegt, wissen wir nicht. Deine Aussage, es sei bei Ausführung einer Arbeit passiert, legt den Schluss nahe, dass es einfache Fahrlässigkeit deinerseits war.

In diesem Fall ist die Forderung deines Arbeitgebers nicht berechtigt.

Wie so oft, sind aber Recht haben und Recht durchsetzen zwei paar Stiefel. In der Regel nimmt der Arbeitgeber einen direkten Abzug am Lohn vor. Will sich der Arbeitnehmer dagegen wehren, müsste er Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dazu braucht man etwas Mut. Ausserdem musst du etwaige eigene Anwaltskosten in jedem Fall selber bezahlen, auch wenn du gewinnst.

Deswegen wäre es vielleicht das Beste, mal vorab mit dem Chef in aller Ruhe zu reden.

Darf man das von mir überhaupt verlangen?

Natürlich darf man das, verlangen darf man alles. Die Frage ist, ob es berechtigt ist.

In der Rechtsprechung gibt es die so genannten "Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung".

Ob man als AN einen Schaden bezahlen muss, richtet sich danach, ob man vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Bei leichter Fahrlässigkeit (du stolperst und machst dadurch etwas kaputt) haftet der AN nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit - also z. B. Unachtsamkeit, Unaufmerksamkeit - haftet der AN anteilig (Bsp.: du kippst eine Tasse Kaffee über deinen Laptop). Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (du fährst angetrunken den Dienstwagen) haftet der AN allein.

Um deine Frage also beantworten zu können, müsste man wissen, was genau passiert ist.

Kommt drauf an ob es wirklich aus Versehen war. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung nämlich nicht.

Welche Versicherung?

Die Firma hat eine Versicherung für so etwas. Du hast es nicht mit Absicht gemacht, nicht mutwillig, also musst du auch nicht zahlen.

dafür gibt es firmenversicherungen