Auch ohne Mitgliedschaft das verhandelte Geld bekommen?

5 Antworten

bekommen das nur die Mitglieder?

Zunächst einmal: Ja!

In einem Betrieb, der einer Tarifvertragspartei angehört (also z.B. einem Arbeitgeberverband) oder selbst einen Tarifvertrag abschließt mit einer Gewerkschaft, sind die tarifvertraglichen Bedingungen zunächst auf diejenigen Arbeitnehmer des Betriebs anzuwenden, die ihrerseits Mitglied der vertragschließenden Gewerkschaft sind.

Bekommen das auch die, die nicht in der Gewerkschaft sind

Nur unter bestimmten Voraussetzungen: Ja!

Ein solcher Tarifvertrag ist auch dann auf diejenigen Arbeitnehmer anzuwenden, die selbst nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, wenn

> der Tarifvertrag vom Gesetzgeber für allgemeinverbindlich erklärt wurde oder

> arbeitsvertraglich die Anwendung auch auf Arbeitnehmer vereinbart wurde, die eben nicht Mitglied der tarifvertragschließenden Gewerkschaft sind.

Streng nach den Tarifverträgen, beziehen sich die ausgehandelten Erhöhungen immer nur auf die Gewerkschaftsmitglieder. Du hast als Nicht-Mitglied also eigentlich keinen Anspruch.

Es lohnt sich aber trotzdem der Gewerkschaft beizutreten, nur ein hoher Organisationsgrad gibt der Gewerkschaft überhaupt die Verhandlungsmasse um bessere Gehälter für alle zu erzwingen. Zumal in tarifgebundenen Unternehmen durchschnittlich sehr viel mehr gezahlt wird als ohne Tarifbindung.

Eine einzige tarifliche Lohnerhöhung alleine ist dabei auch schon mehr als der Gewerkschaftsbeitrag kostet.

Der Arbeitgeber muss das höhere Gehalt rechtlich nur den Gewerkschaftsmitgliedern zahlen, aber da er nicht möchte, dass noch mehr Mitarbeiter eintreten, weil mit einem höheren Organisationsgrad immer noch bessere Verhandlungsergebnisse möglich sind, zahlt er es allen.

Es sei denn, der Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt, oder arbeitsvertraglich wurde die Tarifanwendung auf bei Nichtgewerkschaftsmitgliedern vereinbart.

Ich denke wenn ein Betriebsrat besteht, wird sich auch eine Möglichkeit finden für alle Arbeitnehmer in den jeweiligen Branchen.

den tarif muß jede firma an alle mitarbeiter bezahlen, wenn sie tarifpartner der entsprechenden gewerkschaft ist.

firmen können da nur raus, wenn sie tarifungebunden sind oder mitarbeiter über zeitarbeit haben ...

Am Anfang der Tarifverträge steht immer, dass die sich nur auf Gewerkschaftsmitglieder beziehen. Das ist nur strategisches Kalkül des Unternehmens, dass sie den Tariflohn allen Mitarbeitern zahlen und nicht nur den Gewerkschaftsmitgliedern

den tarif muß jede firma an alle mitarbeiter bezahlen, wenn sie tarifpartner der entsprechenden gewerkschaft ist.

Das ist so pauschal völlig falsch!

Ein Tarifabschluss ist nur dann auf alle Arbeitnehmer eines Betriebs anzuwenden, wenn

> der Tarifvertrag vom Gesetzgeber für allgemeinverbindlich erklärt wurde oder

> arbeitsvertraglich die Anwendung auch auf Arbeitnehmer vereinbart wurde, die nicht Mitglied der tarifvertragschließenden Gewerkschaft sind.