Attestpflicht bei über 18 Jährigen Schülern

3 Antworten

Schau einfach in der Schulordnung für die betreffende Schulform deines Bundeslandes nach. Dort ist die Attestregelung festgelegt. Üblicherweise dürfen bei staatlichen Schulen Atteste erst ab dem vierten Fehltag verlangt werden. Auffälligen Schülern darf die Attestpflicht ab dem ersten Tag auferlegt werden, allerdings nicht nachträglich. Das die Schulordnung letztendlich ein Gesetz ist, darf sich der einzelne Lehrer nicht darüber hinwegsetzen.

gerade da die schüler 18 sind ist die attestpflicht sinnvoll.

klar, das kann sie verlangen