Attestpflicht bei Fehlstunden im bayrischen Gymnasium
Hallo. Ich gehe in die 11te Klasse eines bayrischen Gymnasiums. Heute ging es mir nach der 4rten Stunde nicht gut und wollte mich abmelden lassen. Als die Sekretärin schon fast fertig war mit dem ausstellen, kam der Schuldirektor dazu, da sich mehrere SchülerInnen zugleich (nach der 4rten Std, sprich kleine Pause) beurlauben wollten. Der Direktor schaute nach, wieviele Fehltage von uns schon hatte. Ich hatte dieses Schuljahr bereits 13 Fehltage (Grippe, Führerschein, Weisheitszähne.. zml alle mit Attest entschuldigt). Nun meinte der Direktor, jeder, der bereits mehr als 10 Fehltage hat, muss in Zukunft ein Attest für jede Fehlstunde mitbringen.
Nun, mir gings wirklich nicht gut, ich hatte Kopfschmerzen und ich brauch ein Attest. Der nächste Arzt liegt ca 10 km von meinem Dorf weg und mich kann heute niemand fahren. Zudem sind meine Kopfschmerzen wieder weg, da ich geschlafen hab.
Was soll ich jetzt bitte machen ? ich finde es pervers, dass ich zu sowas verpflichtet wurde. Kann der Direktor das so einfach machen ?
Wär nett wenn ihr mir Tipps geben könntet, was ich machen soll.
MfG.
4 Antworten
Ja das kann man einfach so machen. geh einfach zum Arzt und sag dass es dir nicht gut ging und du deshalb ein Attest für die Schule brauchst.
du musst dich ja nicht morgen schon entschuldigen...
attest nachträglich ausstellen ? is das mgl ?
Es muss ja möglich sein, man kann ja nicht wegen nen paar Kopfschmerzen direkt zum Arzt rennen (macht ja auch keiner) und wenn die Schule dann nen Attest sehen will muss das ja irgendwo her kommen.
Das darf er natürlich machen. Wenn du jetzt an kein Attest rankommst erscheinen die Stunden als unentschuldigt auf deinem Zeugnis.
Ja, das darf er.
Rechtsgrundlage ist § 37 Abs. II Satz 2 Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO)
(2) 1 Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder bei Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. 2 Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. 3 Das Zeugnis ist der Schule innerhalb von zehn Tagen, nachdem es verlangt wurde, vorzulegen; anderenfalls gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
Ja das darf der Direktor machen.
Zudem steht es evtl. auch in der Schulordnung drinnen.
D.h. für dich, dass du zum Arzt fahren musst dun du dir ein Attest ausstellen lassen must. Ansonsten bekommst du von dem Direktor Ärger, was du sicherlich nicht möchtest.
mich kann heute niemand fahren. Unmöglich, echt!