AT-Vertrag und Brückentage

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wenn du einen Brückentag frei haben möchtest, dann ist das generell erstmal ein Urlaubstag. Einige Firmen gewähren diese tage als Überstundenausgleich zusätzlich frei, aber diese Firmen sind sehr selten und das macht kaum jemand, denn es gibt Jahre bei denen es sehr viele Brückentag gibt. Du hast keinerlei Anspruch darauf und ich denke dass wenn du es bei deinen Vertragsverhandlungen mit eingebracht hättest, hätte man dir diese Tage nicht zugesprochen.

Ein sogenannter Brückentag ist ein ganz normaler Arbeitstag. Wenn man den frei haben möchte, dann muss man entweder Urlaub nehmen oder Überstunden abbummeln.

Üblich ist wohl, das man Urlaub nehmen muss.

Auch ein Brücken-Urlaubstag ist doch ein Urlaubstag (nach meinem Verständnis jedenfalls - und ich bin auch Arbeitnehmer). Darf ich Dir einen Tipp geben: Sprich das Thema bei Deinem jetzigen Arbeitgeber (AG) bloß nicht an - Du läufst Gefahr, dass die Dich im günstigsten Fall schlicht für unverschämt halten. Freu Dich, dass Dein letzter AG so großzügig (oder vielleicht auch nur unwissend) war und pssssst - Klappe halten ab jetzt.