Assistenzarzt an einer Uniklinik = öffentlicher Dienst?

3 Antworten

Es kommt darauf an:

Wenn die Uniklinik staatlich ist, also etwa ein Betrieb der Stadt ist (z.b. in Berlin) oder des Landes ist (die meisten Unikliniken), dann ist das im weiteren Sinne meist öffentlicher Dienst, wobei ALS ARZT nicht unbedingt der Tarifvertrag des ÖD, sondern meist der spezielle Tarif der Unikliniken zur Anwendung kommt:

http://oeffentlicher-dienst.info/aerzte/uniklinik/

Hingegen gibt es auch private Unikliniken (Gießen / Marburg), welche einen eigenen Tarifvertrag haben und NICHT dem öffentlichen Dienst angehören.

Dann gibt es auch noch Sonderformen, wie die MVZs, wo man als Arzt angestellt sein kann.

Alle Arbeitnehmer einer Universität oder Uniklinik gehören dem öffentlichen Dienst an und werden auch entsprechend bezahlt.

Die Uniklinik ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Angestellte gehören also den öffentlichen Dienst an.

Die Uniklinik ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts

oder eine GmbH, wie in Gießen und Marburg...