Asländische Firma für Pflasterarbeiten beauftragen in Deutschland --> Steuer

6 Antworten

Wenn der polnische Unternehmer bei Dir pflastert, ist er dafür verantwortlich, dass die richtige Steuer abgeführt wird.

Du bist nicht verantwortlich mehr zu tun, als die Rechnung pünktlich zu bezahlen.

Ausserdem lasse Dir eine detaillierte Rechnung ausstellen (Material, Lohn, Nebenkosten, Steuern), weil Du ggf. eine Steuerermäßigung nach § 35 a EStG bekommen kannst. Rechnung per Überweisung begleichen.

agentharibo  14.04.2014, 07:42

Der inländische Auftraggeber haftet für die ordnungsgemäße Abführung der inländischen Umsatzsteuer.

wfwbinder  14.04.2014, 09:13
@agentharibo

Aber nur Unternehmer, keine Privatleute.

TomRichter  14.04.2014, 17:14
@wfwbinder

Was, wenn der Leistungsempfänger zwar Unternehmer ist, die Leistung aber nicht für sein Unternehmen erbracht wurde?

Gemäß dem Sinn des Gesetzes - Erschwerung der USt-Hinterziehung - dürfte es nur Leistungen betreffen, für die Vorsteuer abgezogen werden kann. Der Wortlaut des Gesetzes sagt aber anderes - "... wenn der Leistungsempfänger Unternehmer ist."

Unternehmer ist aber jeder, der seinen selbständig ausgeübten Nebenjob ehrlicherweise angemeldet hat :-(

wfwbinder  15.04.2014, 04:56
@TomRichter

Ich denke, man hat es extra so formuliert, weil die Unternehmer einfach in der Lage sind, so etwas organisatorisch zu lösen.

Daher eben "Unternehmer" ohne Einschränkungen.

Wenn eine ausländische Firma in Deutschland tätig wird, unterliegt sie auch der deutschen Umsatzsteuer. Die Firma muss ihre Umsatzsteuer in Deutschland entrichten, sofern sie nicht der Kleinunternehmerreglung unterliegt. Von wo erhält denn die polnische Firma das Material? Bei Bauleistungen gelten hier Besonderheiten in Bezug auf Beschäftigung ausländischer Firmen. Man spricht von einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Das bedeutet, dass der Auftraggeber die Umsatzsteuer einbehalten muss und an das Finanzamt abführen. Sollte er dies versäumen, haftet er für die Umsatzsteuer. s. Beitrag http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_international/367120/steuerschuld.html

lepper01 
Fragesteller
 14.04.2014, 18:34

Hallo, danke für die Antwort. Die Firma bring Material aus Polen, aber die Firma behauptet, dass sie öffters in Deutschland Aufträge bekommen und steuer wurde immer nur in polen gezahlt. sonst schreiben sie 1euro in die rechnung ;) ich werde morgen finanzamt anrufen und nachfragen, ich will nicht 2 mal steuer zahlen, dafür muss EU Recht geben.

Noch eine Frage, laut fachschule-gartenbau > "Grundsätzlich gilt die sogenannte ”Vertragsfreiheit”, d. h. es gibt keine Vorschrift, wie ein Vertrag abgeschlossen werden muss. Ein mündlicher Vertrag gilt genauso wie ein schriftlicher. Mit Ausnahme von kleineren Aufträgen ist es aber im Garten- und Landschaftsbau sinnvoll, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, in dem die wichtigsten Bedingungen und die Art und der Umfang der Leistung beschrieben sein sollte.

--> D.h. brauch ich nicht mal Vertrag Schriftlich abschließen? --> Kein Steuer??

Langsam, die Firma meinte, dass die Steuer für diese Dienstleistung in Polen bezahlen werden, und nicht 19% in Deutschland wegen eben Doppelbesteuerung.

Gibt es dafür Faken, Gesetze wie die Lage ist? würde mich sehr interessieren.

Grüße

agentharibo  14.04.2014, 07:47

Die Doppelbesteuerung ist völliger Quatsch mit Soße! Eine Doppelbesteuerung gibt es nur bei den Ertragsteuern. Die Firma muss einen Nachweis führen, dass sie die deutsche Umsatzsteuer auch an das Finanzamt des Tätigkeitsortes abführt (inländische Betriebsstätte). Ansonsten muss der Auftraggeber die Umsatzsteuer für den ausländischen Auftragnehmer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Siehe Bauleistungen ausländischer Auftragnehmer im Inland.

Du musst gar keine Steuern zahlen, sondern die Firma.

grosserzool  13.04.2014, 12:40

Jeder Kauf, jede Dienstleistung beinhaltet 19 % Mehrwertsteuer, so war es wohl gemeint, gelle!

julezleng  13.04.2014, 12:41
@grosserzool

Ich bin aber nicht dafür verantwortlich, dass jemand bei dem ich etwas kaufe oder ihn mit etwas beauftrage, die USt korrekt abführt. Das ist sein Bier.