Arztrechnungen der Verstorbenen bezahlen?
Habe im vorigen Jahr die Erbschaft einer Bekannten , keine weiteren Anghörigen, angenommen und bekomme jetzt eine Arztrechnung zum Bezahlen. Muss ich diese Rechnung überhaupt bezahlen, denn ich kann mich doch nicht darauf verlassen, ob alles korrekt ist in dieser Rechnung.. Ich weiß auch,dass man als Erbe alle Schulden begleichen muss, aber speziell diese Arztrechnung mit den vielen Posten kann ich doch nicht nachkontrolliern.
5 Antworten
Ja, du musst zahlen. Lediglich kannst du mit der Praxis Kontakt aufnehmen und dir die Unterlagen zeigen lassen.
Eine angenommene Erbschaft beinhaltet auch solche Verpflichtungen.
Ja, aber wenn du das Erbe angetreten hast, musst du zahlen, du kannst dich aber noch beim Rechnungsleger erkundigen, ob die Rechnung so korrekt ist !!
Zum Erbe gehören auch die offenen Rechnungen ... Es wird ja wohl noch etwas übrig geblieben sein ... oder?
Hallo.
Die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen wo deine Bekannte drin war. Je nach Höhe kann das der Eigenanteil sein. Kopie verschicken.
Die kontrollieren das, mache ich auch bei Zahnsachen, weil ich da absolut keinen Schimmer von habe.
Mit Gruß
Bley 1914
Sie können die Verpflichtung natürlich durch Nichtwissen bestreiten. Dann ist es am Arzt die Punkte im Einzlenen nachzuweisen.
Am Besten wenden sie sich an die Krankenkasse des Verstorben. In Deutschland besteht mitlerweise Versicherungspflicht, d.h. jeder muß eine Krankenversicherung haben.