Arztrechnung nach über 4 Jahren an Witwe?
Meine Mutter erhielt im September 2018 4 Mahnungen des Hausarztes meines Vaters. Mein Vater ist 2015 verstorben. Die Rechnungen sind wohl aus den Jahren 2013 und 2014.
Muss meine Mutter diese Rechnungen bezahlen??
2 Antworten
liegen denn auch die Originalrechnungen, also Erstforderungen vor ? Falls ja und wenn diese älter als 3 Jahre sind, ist von einer Verjährung auszugehen.
falls die Rechnungen nicht vorliegen, ist es komplizierter, da eventuell der Anspruch verwirkt ist, hier gibt es aber keine klare gesetzliche Zeitspanne
Grundlage:
Die Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem dem Zahlungspflichtigen eine GOÄ konforme Rechnung erteilt worden ist.
Bestand (zu Lebzeiten) eine Krankenversicherung, dann könnte die eintrittspflichtig sein.
Erbschaft angenommen/Erbe ausgeschlagen.
Der Anspruch ist verjährt. Einrede der Verjährung muß aber erfolgen, wenn Ihr nicht zahlen möchtet.