Artikel innerhalb Gewährleistung defekt, Kaufbetrag - Nutzungsdauer?

4 Antworten

Das klingt schon in Ordnung. Ewig lange halten die nicht. Wäre sie ich ok würde dir niemand mehr 60 € dafür geben. Voralpen nicht, wenn man sie für 70€ neu kriegen kann.

darüber hinaus, wäre es nur ein Fall der gesetzlichen Gewährleistung, wenn die bereits bei Kauf defekt waren, sich der aber erst jetzt zeigte. Das müsstest du im Zweifel beweisen, was praktisch unmöglich ist. Also freue dich über die 60€, und wenn die die Dinger gefallen haben lege 10€ drauf und du hast komplett neue

superseegers  19.07.2021, 18:44

Das ist mal ne Antwort, vor allem der letzte Satz.

Du kannst nachweisen, dass die Dinger von Anfang an defekt waren?

Dann kannst du streiten, sonst nicht.

Der Händler muss dir gar nicht entgegen kommen. Die Beweislast dass vor Übergabe, damals, schon ein Mangel vorlag der dann zu diesem Defekt führte, hast du. Er könnte von dir auch n entsprechenden Nachweis fordern.

Die Dinger können auch anders zu Schaden gekommen sein.

Die Gewährleistung ist nicht dafür da dass Dinge generell innerhalb von 24 Monaten nicht defekt gehen dürfen. Nee, sie ist nur dafür da dass die Ware nicht schon von Anfang an einen Mangel hat.

Aktuell kosten die Galaxy Buds 70€ neu.

Und du kriegst noch 60€ für deine kaputten Teile, einfach so.

Klar kannst dich querstellen und fordern. Aber der Händler kann sich auch querstellen und dann gehst leer aus. Oder willst n Gutachten in Auftrag geben?

Sei froh, dass du überhaupt was bekommst, denn ein Gewährleistungsfall wird das vermutlich eher nicht sein. Und wenn die Dinger 70€ kosten und du 60€ bekommst, klingt das nach nem super Deal.