Artikel ersteigert (ebay) Verkäufer versendet nicht.

7 Antworten

Du könntest dir ein vergleichbares Gerät kaufen und die Differnz von ihm fordern - nötigenfalls per gerichtlichem Mahnverfahren/Klage. Ist allerdings riskant. Wenn der andere minderjährig oder zahlungsunfähig ist oder ein Richter die Klage abweist, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Danke für diese Antwort das interessiert mich schon mehr zu hören.

Die Person ist nicht minderjährig, aber in eBay werden ja immer häufiger als Ausrede benutzt. Ja mein Kleines Kind war, dies und das,...... um fein aus dem Schneider zusein ;-)

Anspruch auf den Artikel hast du. Das er nicht versendet hat weißt du auch. Verlange ganz einfach die Ware und drohe mit dem Anwalt. Er muss die Ware versenden.

Bei über 500 Euro hört der Spaß auf! Außerdem solltest du den Verkäufer trotzdem bei Ebay melden. Wenn er so etwas öfter macht, wird Ebay ihn rausschmeißen.

Hat er denn auch Nachnahme angeboten? Wenn er das nicht hat, kannst du auch nicht auf Nachnahme bestehen und musst Vorkasse machen. Das würde ich aber nur mit Paypal machen!

Du kannst damit zum Anwalt rennen und auf Vertragserfüllung klagen oder die Sache auf sich beruhen lassen und jede Menge Nerven sparen. Gib ihm eine negative Berwertung und gut ist. Kaufst Dir halt woanders so'n Teil. Du hast kein Geld verloren also auch nicht wirklich einen Schaden erlitten.

Naja der fragesteller hat anspruch auf das teil und denke auch zur not schadensersatzt und da würde ich genauso reagieren.

@scholle1991

Ja sicher hat er Anspruch. Nur: Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer als in der Theorie.

Das muß er sich halt überlegen, wieviel Geld und Nerven er in die Sache noch investieren will und ob Aufwand und Nutzen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Ist seine Entscheidung.

Man kann sich sein Leben vorsätzlich mit irgendwelchen Zankereien vermiesen, oder man kann sich um wichtige Sachern kümmern.

deshalb habe ich spezifisch NACHNAMEVERSAND ausgewählt.

Der Versand per Nachnahme ist bei Online-Händlern (besonders Ebay) eine der gefährlichsten Arten der Bezahlung und es gibt unzählige Fälle, in denen jemand zB. einen iMac ersteigert hatte und dann eine Tüte Hasenfutter für 500 Euro im Paket fand.....

MfG

Natürlich wäre mit Höchstgebot oder Sofort-Kauf ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, dessen Erfüllung man beanspruchen könnte.

Es sei denn, dein Gebot wurde gestrichen, du warst als nicht zugelassener Bieter ausgeschlossen, der VK macht nunmehr festgestellten Sachmnagel seines iMac geltend und träte vom Angebot zurück, erklärt rechtsmißbräuhlichen Gebrauch seines Accounts oder hätte fristgerecht Erklärungsirrtum ausgesprochen.

Wenn man denn genaueres wüßte, könnte man dir Durchsetzung deiner Ansprüche einschl. Schadensersatz erläutern :-)

G imager761