Artikel aus Hong Kong bei eBay erworben, Zoll Abholung

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Zoll 100%
EBay 0%
Ausland 0%
Rückversand 0%

5 Antworten

Zoll

Erst wenn du den Artikel beim Zoll abholst weiß du ob er orginal oder eine Fälschung ist. Du bist Zollrechtlich für den Import verantwortlich. Wenn du die Ware nicht abholst muß du die Zollkosten trotzdem zahlen und dann kommt noch Lagergebühr dazu. Also ist einfach nicht abholen keine Option. Auf den bloßen Verdacht das es gefälscht sein könnte zahlt dir PayPal auch dein Geld nicht wieder aus. Bei einem Einkauf aus Hong Kong hast du auch nicht die deutschen oder europäischen Gewährleistungsrechte. Du hast die Ware doch zum hohen Preis gekauft dann kannst du dich nicht hinterher beschweren das sie zu teuer war, du hättes dich vorher informieren sollen/können. Also geh zum Zoll und überprüfe ob die Ware ein Orginal ist. Bei einer Fälschung wird sie bestimmt eingezogen weil der Rechteinhaber einen entsprechenden Antrag beim Zoll gestellt hat. Dann kannst du es immer noch PayPal melden.

Was passiert mit der Ware, wenn ich sie nicht beim Zoll abhole?

Ohne Weisung von Dir bewahrt der Zoll die Postsendung auf, bis die vorgeschriebene Einlagerungsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist und dann geht die Sendung an den Absender zurück. Die Kosten der Einlagerung fällt Dir als Besteller zu. Von daher lieber gleich die Annahme verweigern.

Habe übrigens mit PayPal gezahlt, dort hat man ja den Käuferschutz

Hat man das? Da empfehle ich doch mal die AGB bzw. die Käuferschutzrichtlinie genau zu lesen.

Der Paypalkäuferschutz tritt dann ein, wenn die Ware nicht geliefert wird....Da reicht es also wenn der Fakedealer Paypal eine Versandnachweis vorlegt, der den Paypalanforderungen genügt und wäre damit aus dem Schneider.

...oder wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht. Im Falle einer Fälschung bei zugesicherter Originalität würde dies in Ermangelung dessen zutreffen. Nur fordert Paypal hier einen entsprechenden Nachweis von Dir als Antragsteller. Bedeutet Bestätigung des Markenrechtsinhabers oder ggf. den Beleg über die Beschlagnahme der Sendung durch den Zoll (wird manchmal anerkannt, manchmal auch nicht).

In dem Fall hättest Du dann alerdings ein anderes Problem, die Anwälte des betroffenen Markenrechtsinhabers. Der Zoll ist bei einem vorliegendem Grenzbeschlagnahmeantrag verpflichtet bei einer Beschlagnahme den Markenrechtsinhaber zu informieren. Und da ist dann oft die Folge, das nach einer Beschlagnahme eine strafbewehrte Abmahnung ins Haus geflattert kommt. Damit hat Paypal nichts zu schaffen und das ist dann Dein Problem dem zu begegnen.

Noch eine Anmerkung zum Paypalkäuferschutz. Es ist eine reine Kulanzleistung, da Du nach deren AGB Ansprüche nicht gegenüber Paypal gerichtlich geltend machen kannst.

Die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.

Quelle: Paypal Käuferschutzrichtlinie

wenn es eine Fälschung ist und es besteht Markenschutz hast du dann auch noch Kosten für das "Gutachtertätigkeit" des Herstellers und die Kosten für die Entsorgung. Also es wird dann keine Rücksendung möglich sein.

Davon wusste ich gar nichts. Dann würde es doch Sinn mschen, den Artikel nicht abzuholen

@Altair1986

nö macht es nicht die Rechnung schicken die dann schon an dich! Zoll kommt ja extra auch noch dazu.

@Auchdazu

Ich habe gerade mal gegoogelt und herausgefunden, dass die Ware bei nicht Abholung zurück zum Absender gesendet wird.

Nach Ablauf der Lagerfrist schickt der Zoll die Sendung an den Absender zurück. Die Lagerfrist beträgt meines wissens 7 Tage, aber genaues steht auf den Internetseiten des Zolls.

Ob eine Rückerstattung von Paypal in diesem Fall möglich ist, möchte ich bezweifeln. Es liegt immerhin eine rechtsgültiger Kaufvertrag vor, der Händler hat durch die Lieferung seinen Teil erfüllt, nur Du bist in Annahmeverzug. - Ich bin aber kein Ebay/Paypal-Experte, vielleicht wissen diese Kollegen mehr dazu.

Danke für die Antwort... Ich habe bei dem Artikel 14 Tage Rückerstattung. Wer bezahlt denn die Versandkosten, in dem Fall, dass das Zollamt den Artikel zurück zum Absender versendet? Werden diese Kosten dem Absender auferlegt?

@Altair1986

Bisher -ich habe so einen Fall im Jahre 2012 mal gehabt- wurden die Rücksendekosten vom Zoll getragen. Der Rückversand erfolgt auf dem preisgünstigsten Weg, in diesem Fall also vermutlich per Seepost.

@schtomp

Ok. Und wissen Sie zufällig wie es dann mit der Rückerstattung ausschaut? Kann ich das Geld zurückverlangen?

Wenn das Produkt eine Fälschung, und zudem noch überteuert ist, sollte der Käuferschutz von PayPal sollte schon greifen. Der geschlossene Vertrag ist ja auf ein Original-Produkt abgeschlossen. Somit wäre es eine Täuschung der Verkäufers. Wenn der Zoll es als Fälschung ansieht, also das Original geschützt ist, wird es auch nicht zurückgeschickt, sondern landet in der Vernichtung. Wer die Retoure zahlen muss wenn dies nicht der Fall ist, weiß ich leider nicht genau. Aber denke dass du es auf dich nehmen müsstest.