Artikel 13 & Verstoß gegen Grundgesetz?

8 Antworten

spitzfindig spitzfindig , zu spitzfindig gedacht.

Ein Zensur findet nicht statt, aber man hat nicht das Recht ,daß man in all seinen Äußerungen veröffentlicht werden kann . Das ist keine Zensur .

Wenn du meinst , daß es eine Zensur ist , wenn deine Inhalte , die du hochlädst , nicht veröffentlicht werden, dann liegst du falsch : Es sind private Seiten , die dürfen dich sogar ausschließen , wenn sie wollten.

Artikel 13 des EU Parlamentes nicht in Deutschland mein Gott .- bekommt echt keiner mehr was mit

@Halbrecht

Okay sorry

@Halbrecht

ach du meinst die EU-Urheberrechtsreform , und darin den Art 13 ........ ist doch gekippt , jeder kann vom anderen weiter klauen wie er will.

Artikel 13 verstoßt gegen das Grundgesetz : Nein

Zeig mir doch mal, wo im Grundgesetz steht, dass du einen Anspruch darauf hast, dein Zeuch auf jedermanns private Seiten hochzuladen.

Zeig mir doch mal, wo geschrieben steht, dass anderer Leute Werke ein geschützter Bestandteil deiner Meinung seien.

Vielleicht solltest du Artikel 5 auch weiterlesen?

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Und der Support hier hat gar keine Möglichkeiten, deine Meinungsfreiheit zu unterdrücken. Du kannst deine Meinung nämlich einfach woanders kundtun. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man überall alles sagen kann. Du bist hier quasi im "Haus" von gutefrage, hier gelten die Regeln von gutefrage, die du freien Willens bei der Registrierung anerkannt hast. Und wenn denen deine Nase nicht passt, dürfen sie dich auch rauswerfen. Dein Grundrecht wird dadurch nicht tangiert.

Und was hat Artikel 13 damit zu tun?

Klar kann jeder Journalist seine Meinung frei äußern. Das heißt aber noch lange nicht, dass er gegen die Geschäftsinteressen seiner eigener Zeitung verstoßen kann. Wenn er gegen die Regeln des Verlegers verstößt, muss er seine "Meinung" eben in einer anderen Zeitung verbreiten. Oder selbst eine gründen.

Nein, das Grundgesetz ist hier nicht tangiert, schon deswegen weil eine Urheberrechtsverletzung keine Meinungsäußerung darstellt.