Darf man eine Armbrust in der Öffentlichkeit führen?
Hallöchen, ich wollte einmal nachfragen, ob es erlaubt ist, 1. eine Armbrust in der Öffentlichkeit zu führen 2. Sie unter Ausschluss der Gefährdung von Lebewesen zu benutzen (z.B. in einem Feldweg am Waldrand. Da ich mir nicht ganz sicher bin, weil die Gesetze da doch sehr variable zu verstehen sind.
Danke
3 Antworten
ob es erlaubt ist, 1. eine Armbrust in der Öffentlichkeit zu führen
Ja.
Eine Armbrust ist eine Schußwaffe nach WaffG Anlage 1 Abschnitt1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2., d.h. Besitz und Umgang sind nach WaffG §2 Abs. 1 nur Erwachsenen erlaubt.
Armbrüste unterliegen aber keiner Erlaubnispflicht beim Erwerb, Besitz oder Führen. Siehe WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.10. und 3.2.
2. Sie unter Ausschluss der Gefährdung von Lebewesen zu benutzen (z.B. in einem Feldweg am Waldrand.
Nein.
Schießstätten für Armbrüste sind erlaubnispflichtig gemäß WaffVwV (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm)
Auf öffentlichem Grund dürfen Armbrüste somit nicht abgefeuert werden.
Eine Ausnahme von dieser Erlaubnispflicht besteht nach WaffG §12 Abs. 4 nur
- auf befriedetem Besitztum
- mit Einwilligung des Inhabers des Hausrechts und
- wenn gewährleistet ist, daß die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen dürfen.
Eine Armbrust ist eine Waffe im Sinne des WaffG. Somit ist der Umgang nur Personen über 18 Jahren gestattet.
Gemäß Anlage 2, UA 2 ist jedoch der Erwerb, der Besitz und das Führen einer Armbrust erlaubnisfrei.
Da hast du leider recht.
Guten Tag,
um Tiere das Leben zu erleichtern im Wald oder um den Wald die verletzt sind oder sonstiges, solltest du dich beim örtlichen Forstamt oder Jagdwacht melden, die klären das.
Gruß MarlEA