Arm ausstrecken, wenn man mit das Fahrrad abbiegt?

11 Antworten

Vor dem Abbiegen streckst du den Arm raus, damit der Nachfolgeverkehr weiß das du abbiegen willst. Ein Auto blinkt ja auch vor dem Abbiegen!

Eigentlich musst Du gar nichts machen. In der StVO heißt es in § 9 Abs 1:

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

"deutlich" spricht für den Arm und weniger für den Finger, den hinter Dir sowieso niemand wahrnimmt. Allerdings wird in dieser Vorschrift ganz klar gesagt, wie das Anzeigen zu erfolgen hat, nämlich mit dem Fahrtrichtungsanzeiger. Die Dinger sind in der § 54 StVZO definiert:

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

Fahrtrichtungsanzeiger hast Du nicht am Fahrrad, darfst Du auch nicht haben. Dir wird also die Möglichkeit genommen, die Fahrtrichtungsänderung StVO-konform vorzunehmen. Allgemein üblich ist es auf dem Fahrrad, ersatzweise den Arm zu nehmen. Wenn Du das nicht machst, kann man Dir aber auch nichts vorwerfen. Du musst Dich allerdings eindeutig für den nachfolgenden Verkehr verhalten sowie die übliche Vor- und Rücksicht walten lassen. Dies gilt umsomehr, wenn Du das Abbiegen nicht ankündigst - Gedanken lesen kann niemand. Sobald Du Traglasten oder einen Hund an der Leine mitführst (beides ist erlaubt: §23 und § 28 Abs. 1), ist es sowieso nicht mehr möglich, den Arm auszustrecken. Freihändig fahren darfst Du nicht (§ 23 StVO).

ein ausgestreckter Finger wird von den anderen Verkehrsteilnehmen nicht gesehen, es muss schon der ganze Arm sein. Plus Blickkontakt. Bevor du die Fahrbahn kruezt, schau erst, ob ein entgegen kommender dich auch gesehen hat. Egal, ob Du Vorfahrt hättest, als Radfahrer bis Du der Schwächere.

Naja, den Entgegenkommenden muss er in der Regel ja auch passieren lassen, denn der hat ja Vorrang. ;)

Du meinst sicher den von hinten Kommenden, oder?

@Eichbaum1963

äh, klar...(oder an einer Kreuzung ein von links kommender, wenn es keine Vorfahrtstraße ist, dann hat man als Radfahrer - von rechts kommend -Vorfahrt. Ich besteh da aber nicht drauf ;-) )

@Blindi56

Ja, besser ist es. Wenn ich Radfahrern bei RvL ihre Vorfahrt selbstverständlich einräume, gucken die mich immer verwundert an. ;))

ich denke mal du redest vom fahrrad fahren

ich bin dafür dass man mim fahrrad nicht auf der straße fahren sollte ich fahr immer aufem bürgersteig das ist sicherer

Auch auf Radwegen muss man eindeutige Zeichen geben, wenn man abbiegt. Auf Gehwegen ist Rad fahren verboten.

ich fahr immer aufem bürgersteig das ist sicherer

Na, ob DAS sicherer ist, mag ich zu bezweifeln, abgesehen davon, dass es für Personen ab 10 eh verboten ist und somit teuer werden kann.

Denn: im Falle eines Unfalls bekommt der Radler da schnell einen großteil bzw. sogar eine Gesamtschuld - selbst wenn da einer aus der Ausfahrt kommt, vorsichtig versteht sich!

http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#gehwegbenutzung

Radfahren auf dem Bürgersteig ist saugefährlich! - am besten noch gegen die allgemeine Fahrtrichtung ("links").

ALLE potentiell gefährlichen Situationen mit Radfahrern habe ich auf Radwegen und Bürgersteigen beobachtet (ich selber fahre innerorts zu 99% auf der Straße). Und zweimal wurde ich auch von Rechtsabbiegern übersehen (da war ich ausnahmsweise mal auf dem Radweg unterwegs - fahre ja nur zu 99% auf der Straße) - auf der Straße war es die letzten Jahre völlig streßfrei für alle.

Das letzte Mal fehlten nur ein paar Sekunden zu einem vermutlich schweren Unfall (Liniksabbieger hat keine Chance einen Geisterradler zu sehen; der Radfahrer schafft es gerade noch, irgendwie um das Auto drumzuzufahren).

Ich bin dafür, daß die Radfahrer innerorts auf der Straße fahren dürfen.

Ich fahre natürlich auch nach den elementaren Regeln (Vorfahrtachten, Ampeln beachten) - wie mit dem Auto auch.

@ladida: Du machst aber auch alles falsch.

Das mti dem Arm ausstrecken stimmt. Du hast keinen Blinker und den ausgestreckten Finger wird kein Autofahrer bemerken.

Wenn dir das Probleme bereitet solltest du Fahrrad fahren üben bis du sicherer wirst.